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Kuschelhummel hat diese Frage gestellt
Wenn mir meine Vermieterin eine Jahresabrecdhnung schickt, ich sie darüber hinweise dass sie so nicht stimmt, sie nochmal nachprüft und mir weider eine zuschickt und diese wieder nicht stimmt muss ich sie zahlen? Die Vermieterin hat mir all die Jahre eine Abrechnung über 88.Euro Nachzahlung geschickt, im letzten Jahr nach Kündigung der Wohnung schickte sie mir zwei Abrechnungen, die erste in Höhe von 800 Euro dir zweite in Höhe von 400 Euro. Für mich wurden die einzelnen Ausgaben aufgelistet wie Heizkosten, Gebäude,Strom,....und ich bezahle immer 60% Anteil (ist nicht schriftlich vorher vereinbart) Meine Frage dazu muss ich da die Kosten an sie zahlen oder nicht???Für mich sind die 88 Euro immer halbjährlich die Stromkosten gewesen. Also Jährlich abgerechnet wären das 180 Euro Strom die sie von mir dann noch bekommt. Muss ich ihr die anderen Mehrkosten auch zahlen???

2 Kommentare zu „Sind mehrfache oder vorläufige Jahresabrechnungen für Vermieter gültig?? ”

AMAyer Experte! 09.01.2009 08:30

Gehen Sie zum örtlichen Mieterschutzbund, lassen Sie diese Anbrechnung dort von den Experten überprüfen. Viele Abrechnungen der VM sind schon allein aus gründen diverser Formfehler falsch und brauchen nicht gezahlt zu werden!

Aber wie schon geschrieben, das muss einzeln mit der Abrechnung geprüft werden!

Kuschelhummel 09.01.2009 09:54

Ich bin mit meinem Mann jetzt erst mal zu Rechtsanwalt gegangen das überprüfen. Das Verfahren dauert aber noch ein wenig,,,da ich zum 01.02.09 rechtmäßig aus dem Vertrag draußen bin, hatte ich Bedenken trotzdem der Vermieterin was zahlen zu müssen.Wenn die Vermieterin die Wohnung abnimmt und dann Geld von mir verlangt, wie verhalte ich mich in dem Moment richtig??Kann ich mich darauf ausruhen, dass der Rechtsanwalt das in die Hand nimmt???Nochmals danke für die schnelle Antwort und dem Tipp zum Mieterschutzbund zu gehen!!!

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