Balkonexperte 27.05.2010 16:29
Die Kosten für eine trockene Unterkunft ohne den Lärm der Trockner geht natürlich zu Lasten des Vermieters, bzw. seiner Versicherung. Das gilt natürlich auch für den Transport und die Unterstellung der Möbel.
Stellen Sie Ihre Forderung!
edy 27.05.2010 16:34
Hallo Tuschel,
hier ein interessanter LInk:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=17829&
lg
edy
Tuschel 27.05.2010 18:04
Danke schonmal für die Antworten. Aber wie hoch dürfen z.B. die Kosten sein, wenn ich für den Zeitraum zur Untermiete wohne? Kann das auch höher ausfallen, als meine eigentliche Miete, die ich ja schon nicht bezahle?
edy 27.05.2010 19:24
Hallo Tuschel,
Ich sehe das so;
Wenn du für die Wohnung mit Wasserschaden keine Miete bezahlst,
dann musst du dieses Geld für die Ersatz-
Wohnung ausgeben.
Sollte diese teurer sein, könntest du den
Differenzbetrag vom VM verlangen.
lg
edy