forsetis 01.06.2018 08:26
Laut Gesetz darf die Vermieterin sich bis zu 6 Monaten Zeit lassen mit der Rückzahlung der Kaution, weil sie während dieser Zeit noch Forderungen wegen Schäden an der Wohnung stellen kann. Für die noch offenen Betriebskostenabrechnungen aus 2017 und 2018 darf sie einen Betrag zurück halten bis die Abrechnung vorliegt. Wieviel das ist lässt sich nicht so einfach sagen, weil bisher in der Vergangenheit keine Abrechnung erfolgte.
Hasna123 01.06.2018 08:53
Sie meinte laut Gesetz darf sie 2/3 von die Kaution behalten ?
Laut welche Gesetz ich finde in Internet nichts ...