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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo all,

bitte um ihre Mithilfe!

Meine Frau hat einen Mietvertrag, der bis 31.12.03 befristet war, am 25.11.03 um einen Jahr also bis 31.12.04 verlängert.

Laut Vermieter handelt es sich um einen befristeten Mitvertrag, da das Enddatum genannt wird 31.12.04

Obwohl im Original-Mietvertag unter dem Punkt §Mietzeit folgendes steht:

"Das Mietverhältnis beginnt am 1.11.2002 und endet 31.1203, lt §.544c Absatz 2b Mieter oder Vermieter können zum Schluss eines jeden Kalendermonats, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, kündigen."

Laut dem Vermieter handelt es sich um den unterstrichenen Text um einen Vertragsirrtum.

Die Willenserklärung zur Verlängerung des befristeten Mietverhältnisses erhält folgendes:

"Im Ergänzung zu den vorgenannten Mietvertrag wird folgendes vereinbart, dass das befristete Mietverhältnis bis zum 31.12.04 verlängert wird"

Als wir diese Wohnung (1.5Zi, 39qm) kündigen wollten, hieß es:

"Ihr Kündigungsschreiben weisen wir zurück. Gemäß dem Nachtrag vom 25.11.2003 zum Mietvertrag vom 27.08.2002 erfolgte Ihre Willenserklärung zur Verlängerung des befristeten Mitverhältnisses bis zum 31.12.04. Wir stimmten unter wirtschaftlichen Aspekten dieser Verlängerung zu. Somit ist im Gegenseitigen einvernehmen die Befristung des Mietvertrages bis zum 31.12.04 verlängert wurden. Der Vertrag endet mit Zeitablauf zum 31.12.04."

Wir wollen diese Wohnung kündigen, weil...

- die genannte Wohnung für 3 Personen (Ehefrau, Kind (7Monate alt))einfach zu klein ist. (1.5Zi, 39qm)
- und ich bin erst im Februar.04 in die genannte Wohnung eingezogen bin.
Früher wohnte ich in einer anderen Stadt (Studium)
- Als meine Frau mit dem Kind in der Wohnung wohnte, war es noch ok, aber für 3 Personen ist es wirklich nicht zumutbar.
- Es gibt auch keine Küche als einzelnen Raum (eingebaut im Wohnzimmer, nicht abschließbar) und wir haben Angst, dass das Kind eines Tagen sich noch verletzt (bald wird der doch laufen, und nach allem greifen)

Meine Frage ist, darf der Vermieter bei der Bestehung eines (meiner Meinung) nach erheblichen und berechtigten Interesse die Kündigung zurückweisen? (BGB §552 - ?) Oder irre ich mich da? Wie soll ich jetzt vorgehen? Wie kann ich meinen Vermieter überzeugen, dass ich im Recht bin?
Ich will versuchen diese Sache friedlich zu lösen, und nicht gleich zum Amtsgericht gehen.

MfG

afab
Stichwörter: kündigung + wohnung + befristete

0 Kommentare zu „Kündigung - befristete Wohnung”

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