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FragenKragen hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich ziehe bald aus und habe 2 bzgl der Kaution 2 verschiedene Probleme mit meinem Vermieter:

1) Der Vermieter hat mir mündlich mitgeteilt, dass er auf jeden fall Teile der Kaution einbehalten wird. Begründung: Ich habe im Winter sehr oft mein Fenster auf und verschwende deswegen sehr viel Heizkraft. Deswegen soll ich aus Fairness gegenüber meinen anderen Mitbewohnern mehr Geld lassen. Problem: An dem Heizkörper ist kein Verbrauchszähler installiert, daher gehe ich davon aus, dass er meinen Verbrauch garnicht mit den anderen 3 Mitbewohnern vergleichen kann. D.H. er weiss garnicht ob ich überhaupt heize wenn das Fenster offen ist. Ist seine Forderung (in diesem Fall eher eine Ankündigung) berechtig?

2) Ich habe bereits bis 2010 in dem selben Zimmer gewohnt. Nach dem Auszug wurde mir die Kaution ohne Zinsen überwiesen. Nun habe ich gelesen, dass jeder Vermieter dazu verpflichtet ist das Kapital anzulegen und die Zinsen zu zahlen. Kann ich deswegen noch Forderungen stellen? Es handelt sich bei meiner WG nicht um ein Wohnheim.

vielen Dank im Vorraus an alle die mir helfen können.

6 Kommentare zu „Kaution”

data100data100 Profi 19.01.2012 01:40

Hallo,

Der Vermieter kann erstmal mündlich alles behaupten was er will. Ich würde es darauf ankommen lassen. Bei der Wohnungsübergabe schauen ob der Vermieter irgendwelche Mängel findet und diese auch ins Übergabeprotokoll schreibt. Das Übergabeprotokoll wird am Ende vom Mieter und Vermieter unterschrieben. Wenn er keine Mängel finden sollte ist das umso besser. Sollte er Mängel finden muss er sie auffordern diese mit Fristsetzung zu beseitigen. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach kann er jemanden beauftragen den Mangel zu beseitigen. Für die Begleichung der Rechnung kann er dazu die Mietkaution verwenden. Nach Auszug aus der Wohnung den Vermieter schriftlich auffordern die Mietkautionsabrechnung anzufertigen. Es gibt dazu keine starren Fristen da es auf den Einzelfall drauf ankommt. Der BGH hat in einem Rechtsentscheid, BGH NJW 1987, 2372, dazu Stellung genommen und dort eine pauschale Frist von einem oder mehreren Monaten abgelehnt. Vielmehr sei auf den Einzelfall abzustellen. Sind also keine besonderen Probleme erkennbar, Nebenkosten abgerechnet und die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, ist die Kaution schnellstmöglich zurückzuzahlen. Spätestens bei der Abrechnung muss er sich schriftlich äußern ob er etwas von der Kaution einbehält und vor allem warum. Da sehr oft über die Kautionsrückzahlung gestritten wird empfiehlt es sich dann einen Rechtsanwalt für Mietrecht damit zu beauftragen.

Hier noch ein Link mit einige Infos:

http://www.myimmo.de/ratgeber/mietkaution/abrechnung-ueber-die-mietkaution

FragenKragen 19.01.2012 10:47

Hallo,

vielen Dank für diese Antwort, ich werde dannbei der Übergabe mit dem Vermieter drüber streiten müssen. Prinzipiell kann er also keinen Teil der Kaution einbehalten, weil er der Meinung ist, ich würde Energie verschwenden (ohne es belegen zu können)? Die Nebenkosten werden mit 3 weiteren Mitbewohnern geteilt.

Und zu Frage 2 habe heraus gefunden, dass Ansprüche auf Rückzahlungen der Kaution einschliesslich Zinsen bis zu 3 Jahre bestehen. Gilt dies allerdings auch, wenn die eigentlich Kaution überwiesen wurde aber ohne Zinsen? Zinsen wurden nie vereinbart, aber da dies im Vertrag nicht ausgeschlossen ist, ist es doch Pflicht mir meine voll verzinste Kaution zurück zu zahlen, richtig?

nochmal vielen Dank für die Hilfe.

Gruß

data100data100 Profi 19.01.2012 12:29

Nein nicht bei der Übergabe mit ihm rum streiten. Wie oben beschrieben ihn einfach nach der Übergabe schriftlich auffordern die Kautionsabrechung und die Nebenkostenabrechung zu erstellen. Er kann sich für die Abrechung gute 3 Monate Zeit lassen aber es kommt dabei immer auf den Einzelfall drauf an.
Wenn er einen Teil der Kaution einbehält muss er sich dazu schriftlich äußern wie viel und warum er etwas einbehält. Immer versuchen eine schriftliche Antwort von ihm zu bekommen denn so hat man, wenn es vor Gericht hat klare Beweiße wie was gewesen ist. Sobald er schriftlich ankündigt hat etwas von der Kaution einzubehalten mit allen Unterlagen zum Mieterverein oder zum Rechtsanwalt für Mietrecht gehen. Denn allein die Sache mit der der Heizung ohne Messgerät ist eine sehr schwierige Sache Rechtslage und ob diese bestimmte Art von Einbehaltung so ohne weiteres rechtlich zulässig ist kann nur der Mieterverein oder der Rechtsanwalt beantworten.

Forseti Experte! 20.01.2012 17:10

Mit der Forderung der Zinsen aus der ersten Kaution sollte man sich überlegen, ob es wirklich lohnt, wegen ein paar Cent einen Terz zu machen. Bei Sparbuchzinsen von einem Prozent oder weniger sind das wiklich nur Peanuts.

FragenKragen 21.01.2012 00:29

Bei einem Zinssatz von 2% wären es um die 50 Euro. Das ist schon ein Sümmchen für mich Student.

Forseti Experte! 27.01.2012 16:19

Wo kriegen Sie 2% auf dem Sparbuch? Bitte realistisch bleiben und bei Ihrer Bank oder Sparkasse nachfragen.

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