Gast
Hallo
Folgendes Problem habe ich:
Ich habe eine Garage angemietet und heute festgestellt das da mittlerweile ein recht grosses Wespennest am Holzbalken an der Decke entstanden ist.Die Garage ist zwischen Dach und Wandmaueren nicht vollkommen zu sondern es ist noch ein Schlitz von ca. 10 Zentimeter vorhanden was die Wespen nun als Flugschneise benutzen.
Mein Vermieter meint das ich für die Beseitigung des Nestes zuständig wäre.Hat er damit recht?
Gruss Jan[/quote:a1422]
<!-- s --><!-- s --> Grundsätzlich ist der Vermieter, als Eigentümer der Garage, für die Kosten der Beseitigung des Wespennestes zuständig. Es sei denn, das Nest befindet sich z.B. in einem Schrank etc., also im Eigentum des Mieters.
<!-- s --><!-- s --> Bei dem Wespennest handelt es sich um eine harmlose Art (dolichovespula saxonica), die Anfang September bereits das Nest verlassen wird. Man kann dann das leere Nest einfach entfernen. Da ein Wespennest einjährig ist, wird im nächsten Jahr der alte Standort nicht mehr besiedelt. Vielleicht wäre hier zu überlegen, die noch verbleibenden sechs Wochen mit dem Wespennest zu leben und sich kein Gift in den Lebensraum zu sprühen <!-- s --><!-- s --> .