Bladder 29.09.2010 06:09
Mich würde zuerst interessieren, wie und warum der Eigentümer/Vermieter an die Kaution eines Untermieters kommt. Es besteht doch gar kein Vertragsverhältnis zwischen den beiden.
Diese Kaution hätte der Hauptmieter erhalten müssen, denn nur er hat einen Vertrag mit dem Untermieter. Natürlich nur, wenn eine Kaution im Untermietvertrag vereinbart wurde.
Demzufolge ist auch das Einbehalten eines Teils der Kaution durch den Hauptmieter nur dann gerechtfertigt, wenn die Kaution des Untermieters durch den Hauptmieter verwaltet würde.
mimilicious 29.09.2010 16:58
Hallo Bladder!
Der Et. verwaltet das Kautionskonto und ich als derzeitiger noch Untermieter bin damit einverstanden, dass er das einbehält. Insbesondere weil ab Okt. ein Vertragsverhältnis besteht und es einfacher ist das Geld zu "behalten" als es von einem Konto zum anderen Wechselt.
Letztlich wird das Kautionskonto dann nicht komplett neu angelegt, sondern nur die Zinsen und der eine Teil der Hauptmieterin (ohne NK) aufgezahlt und für mich dann weitergeführt.
Ich habe gehört, dass wenn zwischen Untermieter und Hauptmieter ein Schriftstück besteht, wo ausdrücklich die Zahlung einer Kaution erwähnt wird, der Et. problemlos so vorgehen kann???
Daher noch mal die Absicherung.
Dass heißt doch dann, dadurch das die Kaution eigentlich durch den Et. verwaltet wird und nicht vom Hauptmieter selber, würde die Einbehaltung seitens des Et. doch problemlos funktionieren??
Bladder 30.09.2010 11:06
Ich denke, dass ich mich einfach am Mietrecht orientiert habe.
Was Sie selbst nun für zusätzliche Absprachen machen, kann ich nicht beurteilen.