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Verstopfung
Kommt es im Abfluss zu einer Verstopfung und trägt der Mieter die Schuld daran (hier: Tampons und Binden im WC-Abflussrohr), muss er auch die Kosten der Beseitigung tragen. Tritt die Verstopfung in der Wohnung des Mieters auf, so trägt er die Beweislast, die Verstopfung nicht verschuldet zu haben. (AG Hannover, Az. 550 C 12950/02, aus: WM 2003, S. 357)