Bladder 06.05.2011 05:49
Was den arbeitslosen Nichtzahler betrifft, könnte man doch eventuell bei der zuständigen ARGE nachfragen, warum sie für diesen Hilfeempfänger keine Mietzahlungen übernommen hat. Sie verstehen wie ich das meine?
Die Versäumnisse innerhalb der Hausverwaltung sollte man mit einem Fachanwalt besprechen, um eventuell Schadensersatz zu fordern.
Bleodder 07.05.2011 23:08
Dem Eingangsbeitrag kann entnommen werden, dass der Fragesteller nicht von einem nicht vorhandenem Mietvertrag direkt betroffen ist, also ihm die Wohnung nicht gehört.
Abgesehen davon, dass die ARGE keine Daten aus Datenschutzgründen herausgibt, stellt sich die primäre Frage: Was kümmert Sie Angelegenheiten, die Sie nichts angehen?