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HenryMcFly hat diese Frage gestellt
so , hallo alle zusammen ...
nachdem ich jetzt ne zeit lang zu diesem thema gegooglet habe und noch keine mir wirklich ausreichende Antwort gefunden habe versuch ich es jetzt mal hier und stelle meine Frage.

Vor einem Jahr bin ich in meine schöne neue Wohnung gezogen, bei der Besichtigung hatte mir damals der Vermieter eine Garage im Hinterhof in Aussicht gestellt, welche allerdings noch vom Vor-vormieter belegt war, der darin immernoch allerlei Krempel lagerte.
für mich war das jedoch nicht so schlimm da mir der Vermieter sagte das ich mein Auto im Hinterhof quer vor meine Terasse stellen kann, was ja im endeffekt auch billiger wär.
Nun, der vorvormieter hat seine Garage mittlerweile geräumt und da ich ja glücklich mit meinem Stellplatz war bekam die Garage ein anderer Mieter als 2te um diese, wie auch seine erste wiederrum mit gerümpel vollzustellen.
Jener Mieter will mir jetzt aber meinen Stellplatz vergretzen, indem er sich a beim Vermieter beschwert das er doch so nicht seinen Anhänger aus der Garage bekommt oder indem er einfach seinen Besuch auf meinem "mir zugesagtem" Stellplatz parken läßt, so dass ich immer erstmal wutschnaubend oben klingeln muß wenn ich nach Hause kommen muss. er betont dann zwar immer unter beschimpfungen das ich kein anrecht auf dieen platz hätte, räumt ihn jedoch.

nun meine frage, ein Arbeitskollege von mir erzählte er hätte so einen Fall schonmal in seiner tiefgarage gehabt und laut mietrecht ständen, bei begrentzter Anzahl von Garagen erstmal jedem mieter EINE Garage zu bevor einer zwei bekommt... Stimmt das ?

2te Frage, dazu hab ich schon einiges gefunden...
selbst wenn ich meine Garage nun nicht bekommen sollte, kann ich dann meinem Nachbarn einen auswischen indem ich Bedenken wegen der Brandgefahr gegen seine Lagerstätte in den Garagen anmelde ? suche noch die passende feuerwehr oder garagenverordnung NRW

2 Kommentare zu „Garagenstreit”

Ghostraider Experte!

Mal so gesagt, kein Mieter hat einen Anspruch auf eine Garage wenn diese nicht explizit zur Wohnung gehört und im Mietvertrag mit aufgeführt und der Mietpreis in der Miete verankert ist, oder wenn die Garage mit zur Wohnung gehört und einen eigenen Mietvertrag hat.
Jeder Eigentümer kann seine Mietsache an den vermieten den er sich aussucht.

Ich würde den Vermieter darauf ansprechen und mal fragen ob Sie als Mieter den Ihnen zugesicherten Stellplatz nicht in Ruhe nutzen können und ihn bitten Ihnen das schriftlich zu geben das Sie Ihr Fahrzeug vor der Terrasse parken dürfen.
Außerdem sollte er den meckernden Nachbarn darüber aufklären das die Sache von ihm abgesegnet ist und der Nachbar seine Garagen anders belegen soll so das er mit seinen Fahrzeugen rein und raus kann.

Da Ihnen ja einmal eine Garage angeboten wurde können Sie jetzt nicht hingehen und sich beschweren das der andere Mieter die von ihnen abgelehnte Garage zweckentfremdet und nun einen erneuten Anspruch darauf anlehnen.

Das was Ihr Arbeitskollege sagte trifft nur für neu errichteten Wohnraum zu und gilt nicht nur für Garagen sondern auch für Stellplätze.

Wenn es nur für Garagen zutreffen würde wäre jeder Eigentümer verpflichtet Garagen zu bauen auch wenn der Platz nicht dafür zur Verfügung stehen würde.

Gruß
ghost

HenryMcFly

Erstmal vielen dank für die zügige antwort

Das mit dem schriftlich zusichern lassen ist eine gute Idee, auch wenn mein Vermieter schlechter zu fassen ist als ein Aal in Schmieröl.
Habe jetzt schon mehrfach versucht ihn zu erreichen, werde aber immer wieder von seiner Sekretärin vertröstet oder abgewimmelt.

Das ich die Garage abgelehnt habe ist so aber nicht richtig. Ich konnte sie bei meinem Einzug nur nicht bekommen,
da noch der Vorvormieter sie mit allerlei Zeugs belegt hatte. Damals sagte mir mein Vermieter auch, dass ich den „Stellplatz“ nutzen könnte,
mit dem zusätzlichen Argument das das doch eh viel billiger wäre als noch 50€ für die Garage zu zahlen.
Jetzt wo der Vorvormieter sie geräumt hat wurde ich gar nicht mehr gefragt ob ich sie den wolle oder nicht, sondern sie ging direkt an den Nachbarn
da dieser a mit dem Vorvormieter und b mit dem Vermieter privat irgendwie bekannt ist.
Meine Vormieterin brauchte sie nicht da sie kein Auto hatte, deshalb hatte der Vermieter sie dem Vorvormieter weiter überlassen.
Es gab vor ein paar Monaten schon mal streit um dieses Thema, damals hatte mein Nachbar mir verkündet das mir der Vermieter von nun an verbietet dort zu parken.
Als ich jedoch beim Vermieter nachfragte, erklärte mir dieser, dass eben jener Nachbar ihn gefragt hatte ob man generell auf diesem Platz parken dürfte.
Dieses hatte ihm der Vermieter verneint und ohne weiter nachzufragen ob speziell ich dort mein Auto abstellen dürfte, ernannte sich der Nachbar zum Überbringer seiner Interpretation dieser Nachricht. Wie gesagt habe ich das mit dem Vermieter nochmals besprochen und es kam ja heraus das mein Nachbar etwas übers Ziel hinausgeschossen war.
Nun dachte ich, dass diese Geschichte von nun an gegessen wäre, bis jetzt seit einigen Wochen meine Nachbarn auf die Idee gekommen sind ihren besuch dort parken zu lassen. Nicht das sie mit den 2 Garagen, in die wegen dem Krempel kein Auto mehr passt, und den 2 Stellplätzen davor einen grossteil der 7er Reihengarage und des Hofes belegen. Nein jetzt soll ich, da jedes Auto was dort steht stört, mir immer einen Platz auf den eh schon überlasteten Parkstreifen an der Straße suchen.
Nur damit die Herrschaften einen zusätzlichen Stellplatz für Gäste bekommen?
Ich bin ja an sich ein friedliebender Mensch, habe mit 50-60 Arbeitsstunden und häufiger Montagetätigkeit eigentlich zuwenig Freizeit um mich mit so etwas herumzuärgern. Aber bei soviel Dreistigkeit platzt mir die Hutschnur und wenn man mich erstmal soweit hat, bin ich auch bereit mit allen mir verfügbaren Mitteln zurückzuschlagen.

Auch das mit dem neu errichteten Wohnraum bei meinem Arbeitskollegen trifft nicht so zu. Bei ihm war es der Fall das in dem haus wo er wohnte eine Mieterin einzog, die keine Verwendung für eine Garage hatte und er diese dann für den 2ten wagen bekommen hatte. Als diese Mieterin auszog hatte ihr Nachmieter dann Anspruch auf diesen Stellplatz in der Tiefgarage geltend gemacht und mein Arbeitskollege musste, wenn auch widerwillig, diese wieder räumen.

Begründung war das diese Garage in der Vergangenheit seiner Wohnung zugeordnet gewesen wäre. Und genau das trifft ja auch für die besagte 2te Garage meines Nachbarn und meiner Wohnung zu.

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