edy 26.09.2009 09:21
Hallo 08/15,
Was steht denn im Mietvertrag,Kaltmiete oder Warmmiete.?
lg
edy
Berthelstal 26.09.2009 10:32
Es würde den Rahmen meines Beitrages sprengen, Ihnen hier das gesamte deutsche Mietrecht zu erklären.
In diesem Internet erhalten Sie auf alles eine Antwort, da sollten Sie sich schon mal etwas bemühen.
Wenn Sie Fragen haben, dann muß man auch schon erwarten können, das da einiges Konkretes gefragt wird. Ratschläge für allgemeinen Mieterfrust kann ich nicht erteilen.
nullachtfuenfzehn 26.09.2009 13:37
@ edy: Im Mietvertrag steht die Warmmiete. Allerdings hat die Höhe der Kosten darin schon bei unserem Einzug nicht mit dem tatsächlichen monatlichen Betrag übereingestimmt.
@ Berthelstal: Mir ist bewusst, wie umfangreich dieses Thema ist und ich habe auch nicht erwartet, dass hier jemand die ganze Arbeit für mich erledigen soll, während ich mich faul zurücklege. Ich habe diesen Beitrag geschrieben, um schonmal eine erste Hilfestellung zu bekommen, da es sicherlich Menschen hier gibt, die sich mit diesem Thema auskennen. Ich habe mich mit diesem Thema bisher noch nie beschäftigen müssen und habe dementsprechend keine Kenntnisse, weswegen ich auch keine konkreten Fragen stellen kann. Und scheinbar ist es Ihnen aber nicht zu viel Arbeit gewesen, diesen sinnlosen Beitrag zu schreiben, anstatt die dafür verschwendete Zeit in einen wirklichen Ratschlag - und wenn er noch so kurz ist - zu investieren. Auf SOLCHE „Ratschläge“ kann ich gerne verzichten!
edy 26.09.2009 15:37
Hallo 08/15
Also ich bin der Meinung, das bei einem
Warmmietvertrag die Heizkosten in der Miete enthalten sind, und nicht mehr nach Öl/Gas- Verbrauch abgerechnet werden darf.Bei den Nebenkosten muss der Vermieter nachweisen ( Abrechnung) wie diese entstanden sind.Ihr solltet euch auf eine monatliche Vorrauszahlung der Nebenkosten einigen, die genaue Abrechnung sollte am Jahresende erfolgen.
Ich würde Euch eine Beratung bei einem Mieterverein vorschlagen ( findet man im
Telefonbuch/Internet ).
lg
edy
nullachtfuenfzehn 26.09.2009 17:18
Hallo edy,
danke für Deine Antwort. Also ich habe jetzt nochmal im Mietvertrag genau nachgelesen und da steht "über die Vorauszahlung (der Heiz-, Wasser- und Nebenkosten) wird jährlich nachträglich abgerechnet". Also vermute ich mal, das ist schon ok so, dass wir jetzt eine Abrechnung bekommen haben. Das mit dem Mieterverein wird wohl eher nicht gehen, da man dort ja dann normalerweise Mitglied werden muss um eine Beratung in Anspruch nehmen zu können und der Mitgliedsbeitrag liegt nicht wirklich in unserem derzeitigen finanziellen Rahmen. Ich denke aber, wir werden mal Prozesskostenbeihilfe beantragen und zu einem Anwalt gehen, der kann uns sicher auch weiterhelfen.
Lg 0815
edy 27.09.2009 09:50
Hallo 08/15,
Ich würde erst mal beim Mieterverein anrufen und mich über die Beratungsosten informieren.
Bedenkt wenn es über einen Anwalt geht,
bekommt Ihr vielleicht eurer Recht,aber dem Vermieter entstehen dann auch Kosten.
Und dann ist das Vermieter/Mieterverhältniss natürlich "im Eimer".
lg edy