Balkonexperte 16.06.2011 12:12
Nehmen Sie Einblick in die Unterlagen, die zu dieser hohen Nachzahlung geführt haben. Erst wenn Sie heraus gefunden haben, wo der Fehler liegt, können Sie weiotere Schritte unternehmen.
Bladder 16.06.2011 19:49
Allein mit diesen Zahlen kann man von hier aus nichts anfangen. Sie müssten von Ihren Recht zur Belegeinsicht beim Vermieter Gebrauch machen.
Außerdem muss im Mietvertrag die Nebenkostenabrechnung vereinbart sein.
Was ist denn (wörtlich) über die Betriebskosten vereinbart worden?
Grundsätzlich gilt: Ohne Anspruchsgrundlage keine Zahlungs- oder Leistungsverpflichtung.
Ich empfehle Ihnen sich den § 556 BGB anzuschauen und einen Mieterverein aufzusuchen.