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Caramba hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich bin Studentin und wohne seit Nov. 2008 in einer 32 qm Wohnung. Seit August 2010 habe ich eine neue Vermieterin, mein Vorvermieter hat mir nie eine nebenkostenabrechung geschickt. Jetzt habe ich vor 2 Wochen von meiner neuen Vermieterin eine Abrechung in Höhe von 578,20 Euro (!!!) bekommen für 2010. Die Grundsteuer ist da noch nicht mit drin. Im Vergleich zu den Ablesewerten von 2009 habe ich einen 6-fachen Verbrauch an Heizenergie. Und das kann ich mir beim besten Willen nicht erklären. Ein Freund von mir wohnt ebenfalls in diesem Gebäudekomplex, hat 34 qm und auch so eine hohe Rechnung bekommen. Ich habe meine Vermieterin darauf angesprochen.Die meinte, ich solle mit den Unterlagen hier zu der entspr. Wohunungsbausgesellschaft gehen und das zur Sprache bringen.
Jetzt meine Frage: Angenommen, die Wohungsbaugesellschaft äußert sich da nicht großartig zu, und sagt einfach, das alles passt, was kann ich denn dann noch tun? Also, ich habe ein bisschen den Verdacht, dass hier vlt. absichtlich ein Fehler steckt. Kommt ja nicht so selten vor.
Ach ja, ich zahle bloß 80,- Nebekosten, was in der Tat recht wenig ist, aber ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass ich auf so eine hohe Abrechung komme. Wobei die Heizung mit über 800,- (abzgl. der geleisteten Vorzahlung) der größte Posten ist.
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht!?

Liebe Grüße!

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechung zu hoch!?”

Balkonexperte Experte! 16.06.2011 12:12

Nehmen Sie Einblick in die Unterlagen, die zu dieser hohen Nachzahlung geführt haben. Erst wenn Sie heraus gefunden haben, wo der Fehler liegt, können Sie weiotere Schritte unternehmen.

Bladder Experte! 16.06.2011 19:49

Allein mit diesen Zahlen kann man von hier aus nichts anfangen. Sie müssten von Ihren Recht zur Belegeinsicht beim Vermieter Gebrauch machen.

Außerdem muss im Mietvertrag die Nebenkostenabrechnung vereinbart sein.
Was ist denn (wörtlich) über die Betriebskosten vereinbart worden?

Grundsätzlich gilt: Ohne Anspruchsgrundlage keine Zahlungs- oder Leistungsverpflichtung.

Ich empfehle Ihnen sich den § 556 BGB anzuschauen und einen Mieterverein aufzusuchen.

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