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fledermolch hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin seit drei Jahren Mieter einer privatvermieteten 2 Zimmer Wohnung.
Alle Fenster in der Wohnung, bis auf das Schlafzimmerfenster, sind isolierverglast. Das Schlafzimmerfenster, an einer Strasse, ist aus den Siebziger Jahren und einfachverglast. Es bildet Kondenswasser und zieht.
Die Vermieterin war bisher immer der Meinung, das es auch ein Isofenster ist, weil die Glasscheibe dick ist und der Rahmen aus Kunststoff. :)
Den logisch nachzuvollziehenden physikalischen Vorgang der Kondenswassersbildung schob Sie bisher auf falsches Lüften und Wäschetrocknens...ich denke, Sie wollte sich bisher um eine Modernisierung drücken. Nun haben mehrere Mitmieter des Mehrfamilienhauses (Baujahr vor 1965) neue Fenster erhalten...eine Familie zahlt jetzt deshalb 40 Euro mehr Miete, sie haben 4 Fenster eingebaut bekommen...

auch ich soll nun ein neues, doppelflügeliges Fenster erhalten.
Handwerkertermin am Donnerstag, den 13.11.
Über eine Mieterhöhung bzw. zu erwartzende Kosten habe ich bisher nichts schriftliches erhalten.

meine Frage: darf die Vermieterin die Miete erhöhen? Neue Fenster sind ja mittlerweile Standard, um Energiekosten zu sparen und Lärm zu reduzieren? Worauf kann ich mich berufen, wenn ich im Recht sein sollte...
im Mieterschutzbund bin ich bisher nicht...

Vielen Dank für hilfreiche Antworten und liebe Grüsse,

Christian


2 Kommentare zu „Mieterhöhung durch Fenstereinbau?”

Berthelstal Experte! 10.11.2009 13:00

Bei den Einbau neuer energiesparender Fenster handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme um eben auf genau den Standard von heute. Es bleibt aber deswegen trotzdem eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnwertes.
Die auf die Wohnung entfallenden Kosten werden mit 11 % multipliziert und anschließend durch 12 (Monate) geteilt.
Beispiel: Kosten 500 € würden eine monatliche Mieterhöhung 4,58 € ergeben.

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat Ihnen der Vermieter eine Mieterhöhungserklärung zuzuschicken.
Beispiel:
Die Erhöhungserklärung geht dem Mieter am 25. März zu: Die erhöhte Miete ist ab dem Juni zu zahlen.

fledermolch 10.11.2009 13:49

Hallo Berthelstal,

vielen Dank für deine Antwort.

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