Susanne
Um das später beweisen zu können erst einmal die Aussage schriftlich aufnehmen und auch die Dauer der Arbeiten protokollieren.
Andererseits würde ich mal den Vermieter darauf ansprechen, was er sich dabei denkt.
Immobilienwirt
Also, da wurde aber was wichtiges Vergessen. So wie ich es verstehe wird der Strom vom Allgemeinstrom (Hauslicht ect.) genommen, welcher über die Betriebskosten den Mietern berechnet wird.
Sollte es so sein, so ist es wichtig, schon heute dem Vermieter einen "Einspruch" zur Umlage der Kosten zu machen, da die meisten Mieter ja erst zur Abrechnungen mit den einzelen "Widerspruchsgründen" kommen.
Mein Tip, schon heute deinerseits auf die "Unkorrektheit" der kommenden Betriebkostenabrechnung den Vermieter aufmerksam machen und deutlich mitteilen, dass du von der Tragung der anteiligen Kosten absiehst!!