forsetis 17.12.2012 08:58
"" Meine Frage wäre, wo muss die Messung voegenommen werden, direkt an der Haustür, oder in der Wohnung und wie kann ich die Messung beweisen?""
Selbstverständlich in der Wohnung, dort wo der Lärm als störend empfunden wird. Weiteres Vorgehen sollten Sie aber unbedingt mit dem örtlichen Mieterverein, bzw. einem Anwalt für Mietrecht besprechen, denn Mietminderungen sind ein sehr heikles Thema und können sehr schnell zu einer Kündigung der Wohnung führen.