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mars3000 hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Damen und Herren, bei einer lärmend ins Schloss fallenden Haustür bei einem Meßwert von bis zu 45,9 dB(A), wäre nach einem Urteil (AG Mainz, Az.81 C 230/01,aus:WM 2003, S.87, eine Mietminderung von bis zu 20% angemessen. Meine Wohnung grenzt direkt an der laut schließenden Haustür. Meine Frage wäre, wo muss die Messung voegenommen werden, direkt an der Haustür, oder in der Wohnung und wie kann ich die Messung beweisen? Schon im voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

1 Kommentar zu „Mietminderung wegen Lärm”

forsetis Experte! 17.12.2012 08:58

"" Meine Frage wäre, wo muss die Messung voegenommen werden, direkt an der Haustür, oder in der Wohnung und wie kann ich die Messung beweisen?""

Selbstverständlich in der Wohnung, dort wo der Lärm als störend empfunden wird. Weiteres Vorgehen sollten Sie aber unbedingt mit dem örtlichen Mieterverein, bzw. einem Anwalt für Mietrecht besprechen, denn Mietminderungen sind ein sehr heikles Thema und können sehr schnell zu einer Kündigung der Wohnung führen.

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