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Angenehmen Abend wünsche ich
Folgende Situation:
Im Mietvertrag steht, dass die Zahlung des Mietzinses im Voraus zum 3. des Monats zu erfolgen hat. Leider ist aber die Lohnzahlung erst zum 15. des Monats.
Trotz mehrfacher Bitten an den Vermieter die Mietzinszahlung zum 15. zu ermöglichen, besteht dieser auf Zahlung zum 3. Leider ist es nicht möglich dies immer einzuhalten, was der Vermieter in keiner Weise toleriert.
Frage:
Gibt es Gerichtsurteile, dass der Vermieter trotz festgeschriebenem 3. des Monats eine Zahlung zum 15. akzeptieren muss/sollte?
Vielen Dank