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Mobbing während Probezeit
Behauptet ein Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung sei ein Teil einer gegen ihn gerichteten systematischen Mobbingaktion, kann er hieraus keinen besonderen Kündigungsschutz herleiten, wenn die Kündigung innerhalb der Probezeit erfolgt.
In einem derartigen Fall können ihm allenfalls Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen.
Urteil des LAG Hessen vom 06.05.2003
12 Sa 561/02
Handelsblatt vom 14.05.2003