Mieter
Hallo,
Sofern eine realistische Ablösesumme fuer den Zeitwert der Heizung vereinbart wurde (also kein Wucherpreis) würde ich die Nachmieterin mit einer letzten Mahnung (gerichtsbeweisbar zugestellt) mit angemessener Frist zur Zahlung auffordern. Sollte Sie in Verzug kommen, würde ich beim zustaendigen Amtsgericht ein Mahnverfahren einleiten.