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Luggi14763 hat diese Frage gestellt
Hallo Leute, hab da mal eine Frage: wann muss mir die Hausverwaltung meine Nebenkosten zurückerstatten??

Gibt es irgendwelche Fristen bezüglich Eigentümerversammlung, Zustimmung zum Jahresabschlussbericht, oder, oder ,oder...??

8 Kommentare zu „Nebenkostenrückerstattung”

Balkonexperte Experte! 05.08.2010 19:41

Eigentümerversammlung? So etwas gibt es nur bei Wohneigentum, dass Mietrecht kennt den Begriff nicht.

Luggi14763 05.08.2010 19:59

Hab ich vergessen: die Wohnung gehört meinem Vater. Aber ich zahle alle Nebenkosten direkt an den Verwalter. Nun ist es wohl so, dass ich eine relativ hohe Rückerstattung habe; aber der Verwalter rührt sich nicht.

Berthelstal Experte! 05.08.2010 20:05

Dann müßte in erster Linie Ihr Vater als Eigentümer aktiv werden. Woher soll hier jemand wissen, warum Sie die Rückzahlung nicht erhalten.

Luggi14763 05.08.2010 20:10

Hätte ja sein können, dass es trotzdem jemand weiss....

Balkonexperte Experte! 05.08.2010 20:24

Klar hätte sein können, wenn meine Kristallkugel nicht gerade zum Update weg wäre, hätte ich nachschauen können.

Luggi14763 05.08.2010 20:56

Kristallkugel *grins*
Hatte eigentlich mehr Ernsthaftigkeit erwartet. Aber.... naja

bitteumrat Experte! 06.08.2010 07:35

Da sind sie hier wirklich falsch.

Ein paar Informationen zu der Eigentümerversammlung finden sie z. B. hier:
http://www.linnenkamp39.de/eigenv.htm

Bladder Experte! 06.08.2010 08:33

Woher weiß denn Sohnemann von einer Rückerstattung?

- Gab es da schon eine Betriebskostenabrechnung und der Verwalter lässt sich zeit?

- Oder aber ist die BKA der Verwaltung an den Vermieter/Vater weiter geleitet worden und der Vater lässt sich zeit?

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