Susanne
Hallo Holger,
ja, rein rechtlich gesehen müssten alle 3 Mieter zusammen kündigen. Es bleibt daher nichts anderes übrig, als sich mit dem Vermieter und den 2 anderen Hauptmieter zusammenzusetzen und nach einer Lösung zu suchen. Möglicherweise ist der VM damit einverstanden, mit den anderen 2 Hauptmietern einen neuen Vertrag zu machen o.ä., vielleicht ein Aufhebungsvertrag mit Deiner Freundin etc.
Ja, die Kündigungsfrist für einen unbefristeten Vertrag beträgt 3 Monate.
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Also besteht generell die Möglichkeit, zunächst einmal mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln, nach dem man als Hauptmieter aus dem Vertragsverhältnis entlassen wird und in dem beispielsweise geregelt werden könnte, dass man für eine andere Person als Nachmieter sorgt, in welchem Zustand die Wohnung (oder der entsprechende Teil, in dem man wohnte, usw.) hinterlassen wird usw. und bei Kooperation des Vermieters ist man dann aus dem Vertrag draußen und bekommt (hoffentlich) seinen Teil der Kaution wieder. (meine Freundin hat ihren Teil der Kaution auf einem getrennten Sparbuch angelegt, das der Vermieter besitzt)
Nun wird der Vermieter sich wahrscheinlich nicht darauf einlassen, einen Hauptmieter zu verlieren... Also wenn man einen Nachmieter findet, der anstatt der eigenen Person als Hauptmieter eintritt, wird dieses ebenfalls in einem Aufhebungsvertrag geregelt?
Oder, als einzige Alternative, wenn der Mieter nicht kooperiert, müssen alle Hauptmieter die Kündigung einreichen.
Richtig?
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Also besteht generell die Möglichkeit, zunächst einmal mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln, nach dem man als Hauptmieter aus dem Vertragsverhältnis entlassen wird und in dem beispielsweise geregelt werden könnte, dass man für eine andere Person als Nachmieter sorgt, in welchem Zustand die Wohnung (oder der entsprechende Teil, in dem man wohnte, usw.) hinterlassen wird usw. und bei Kooperation des Vermieters ist man dann aus dem Vertrag draußen und bekommt (hoffentlich) seinen Teil der Kaution wieder. (meine Freundin hat ihren Teil der Kaution auf einem getrennten Sparbuch angelegt, das der Vermieter besitzt)
Nun wird der Vermieter sich wahrscheinlich nicht darauf einlassen, einen Hauptmieter zu verlieren... Also wenn man einen Nachmieter findet, der anstatt der eigenen Person als Hauptmieter eintritt, wird dieses ebenfalls in einem Aufhebungsvertrag geregelt?
Oder, als einzige Alternative, wenn der Mieter nicht kooperiert, müssen alle Hauptmieter die Kündigung einreichen.
Richtig?
Susanne
Richtig!
Problem bei Nachmietergestellung, der Vermieter muss nicht jeden akzeptieren.
Eine Sache interessiert mich jetzt aber doch noch:
Wie steht es denn, wenn die zwei anderen Hauptmieter nicht damit einverstanden sind, dass meine Freundin auszieht? Haben die da ein Mitspracherecht oder könnte ein Aufhebungsvertrag auch ohne Zustimmung der anderen Hauptmieter nur zwischen dem Vermieter und einem einzigen Hauptmieter abgeschlossen werden?
Danke, Holger
Susanne
Nein, die haben ein Mitspracherecht. Sind sie nicht einverstanden, muss der, der ausziehen will, auf Zustimmung zur Kündigung klagen!