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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Habe jetzt schon einige Foren durchforstet und bin dabei auf AUssagen gestoße, dass Bodenbeläge, zb Teppich, nach 10 Jahren als "aufgebraucht" angesehen werden. Meine Frage:
Ist der Vermieter VERPFLICHTET, den Boden zb in der Küche zu erneuern, wenn er wirklich unter aller Sau aussieht?
Mal angenommen, sehr alter Plastikboden in der Küche, mind. 15 Jahre alt, wenn nicht noch älter, man kriegt ihn quasi gar nicht mehr sauber, er klebt, hat Risse, kleinere Löcher/Abschabungen/Risse, Brandflecken und so weiter. Wenn man jetzt den Vermieter bittet, einen neuen Boden zu verlegen, MUSS er es dann tun, oder wäre ein neuer Bodern Kulanz seinerseits?
(PS: Wohnung ist eine WG, ist also schon lange nicht mehr komplett unbewohnt gewesen)

Vielen Dank schon mal im Voraus!
Stichwörter: boden + neuer

0 Kommentare zu „Neuer Boden”

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