tenant61
. du musst gar nix. es ist auch nicht deine aufgabe, den bewerbern die wohnung zu zeigen und schmackhaft zu machen, sondern die des vermieters.
verschwiegenheitspflicht ist lustig. wie weit geht das? darfst du einem richter erzählen, dass da was nicht stimmt oder gilt da auch die verschwiegenheitspflicht? wenn mängel offensichtlich sind, darfst du dann noch besuch empfangen oder wäre das schon ein verstoß? ehrlich, ich schmeiß mich gleich weg.
solange du keine falschen behauptungen aufstellst, darfst du den interessenten alles zeigen, was du für wichtig hältst.
fin
Wenn die Mängel der sanitären Anlage sichtbar sind, dann muss man nichts mehr erzählen. Wenn man über Mängel erst berichten muss, um was handelt es sich denn dann? Funktioniert die Toilettenspülung nicht, die Duschbrause nicht oder was?