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Was ist ein Mangel bzw. Fehler der Mietsache?
Nach dem Gesetz ist eine Wohnung mangelhaft, “wenn sie einen Fehler hat, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder wenn ihr eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder wenn eine solch Eigenschaft später wegfällt.”
Typische Fehler oder Mängel:
- durchlässiges oder morsches Dach
- undichte Fenster
- Feuchtigkeitsschäden oder –flecken
- übermäßige Hellhörigkeit der Mieträume
- unwirtschaftlich arbeitende Heizung
- ungenügende oder gar keine Beheizung der Wohnung
- Lärm einer Gastwirtschaft, Diskothek in der Nachbarschaft
- Störungen durch eine Baustelle
Was ist zu tun?
Mangel dem Vermieter schriftlich anzeigen mit realistischer Terminstellung der Beseitigung und eventueller Androhung einer Mietminderung bei Nicht- oder nicht termingemäßer Beseitigung des/der Mangels/Mängel.