Balkonexperte 28.10.2010 19:21
Sie werden schon Ihren Exvermieter näher auf den Fehler hinweisen müssen, denn nur einfach zu schreiben, in der Abrechnung ist ein Rechenfehler reicht wirklich nicht aus.
Stellen Sie sich vor, die Sache ginge vor Gericht und Sie antworten, dass in der Abrechnung ein Fehler ist, den Sie aber nicht näher erläutern wollen, weil den jeder sofort erkennen muss.
Diesen Fall hätten Sie von Anfang an verloren, wetten!
Berthelstal 28.10.2010 20:36
Es ist wohl das Primitivste einen Anderen auf seinen Fehler hinzuweisen, unabhängig der Sympathie, welche man für diesen Menschen hegt. Schließlich ist es Ihr Geld.
Bei einem Rechtstreit würde der Richter Sie bestimmt hochnotpeinlich danach fragen und Sie hätten, wie schon @Balkonexperte bemerkte, kaum eine Chance zu Ihren angeblichen "Recht" zu kommen. Glauben Sie tatsächlich, das der Richter für Sie den Fehler in der Abrechnung sucht.
Vor Gericht sind Ansprüche genau zu definieren und zu begründen.
Sie sollten sich immer fragen ob Sie auch alles richtig gemacht haben, damit Ihnen niemand an's Bein pinkeln kann.