Gast
Hallo Schlappes,
hättest mal vor deiner Aktion Rat einholen sollen...
Du kannst das eventuell sich ergebende Guthaben aus der NK-Abrechnung 2000 nicht direkt mit den laufenden Mietzahlungen verrechnen.
Zulässiges Mittel zur Erzwingung einer NK-Abrechnung ist nur ein Zurückbehaltungsrecht für die laufenden Vorauszahlungen.
Um deine Abrechnung für das Jahr 2000 zu bekommen solltest du dem Vermieter also mitteilen, dass du ab sofort keine Vorauszahlungen mehr leistest. Aber Achtung: wenn die Abrechnung dann kommt oder ihr euch irgendwie arangiert werden die Nebenkosten fällig. Du solltest das Geld also entsprechend irgendwo vorrätig halten.
Josh
schlappes
Danke für Deine Antwort. Die Abrechnung für 2000 ist aber seit 1.1.05 verjährt. Er braucht also gar keine mehr zu machen und ich kann in die Röhre gucken. Und wenn er doch noch eine bringt, muß ich sie ja nicht anerkennen, oder?
Gast
Hallo,
die Abrechnung ansich ist nicht verjährt, sie ist ja noch gar nicht erstellt worden.
Würde sie jetzt erstellt werden -worauf du natürlich nach wie vor einen auch gerichtlich durchsetzbaren Anspruch hast- brauchst du allerdings Nachforderungen nicht zu begleichen, da der Vermieter seinen Anspruch darauf verloren hat. Umgekehrt behälst du aber jedenfalls einen Anspruch auf Rückzahlung zuvielgeleisteter Vorauszahlungen.
Du solltest, wenn du mit einem Guthaben rechnest, jedenfalls die dir zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen und die Abrechnung erzwingen.
Aber wie gesagt: dies geht nur mit Zurückbehalten der laufenden Vorauszahlungen.
Josh