Berthelstal 02.11.2011 11:28
Entfernen heißt nicht Neukauf.
Außerdem wäre nur der Zeitwert maßgeblich.
Bladder 02.11.2011 14:16
... und nicht zu vergessen, der Vermieter muss den Beweis antreten, dass der Schimmel durch das falsche Verhalten des Mieters entstanden ist.
Dazu genügt aber nicht dessen Behauptung, sondern ein Gutachter sollte dies gerichtsfest bestätigen.