Susanne 03.02.2009 18:59
Ja. Der VM kann bis zu 6 Monate nach Mietende Schäden geltend machen, wenn kein Übergabeprotokoll erstellt wurde. Er hat dabei aber die Nachweispflicht, dass der ehemalige Mieter auch Verursacher war. Die Möglichkeit zur Nachbesserung besteht nur bei Schönheitsreparaturen, nicht bei Schäden.
Wenn der Preis zu hoch erscheint, muss man einen Gutachter bemühen- bei einer Haftpflichtversicherung hat man diese Probleme nicht.
Bobby 03.02.2009 22:05
Das ist so nicht ganz richtig , der Vermieter steht in der Beweispflicht ! und wie will der Vermieter nach 6 Monaten noch einen Beweis führen ? und bitte nicht immer Gutachter Schreiben ! , bitte schreibt direkt Sachverständiger , denn der Gutachter und sein gutachten haben vor Gericht und überhaupt keine Beweiskraft und werden wenn nicht vom Gericht bestellt nicht Anerkannt !
Susanne 04.02.2009 16:51
Das ist so ganz genau richtig, dass der VM in der Beweisspflicht steht, habe ich auch geschrieben.
Die 6 monatige Frist ist auch überall nachzulesen, das gilt lediglich dann nicht, wenn es ein Übergabeprotokoll gibt, dass beide unterschrieben haben und der VM die Mängelfreiheit bestätigt.