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Saja80 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Frage: kann ein Vermieter Schadenersatz fordern nachdem er die Wohnung übernommen hat?
Konkreter:
Die Wohnung wurde zwei Tage vor Mietende übergeben. Vor einem Zeugen hat der Vermieter die Wohnung angenommen. Ein schriftliches Protokoll hat er nicht erstellt, aber auch mündlich nichts beanstandet.
Vier Wochen später erhält die volljährige Mieterin ein Schreiben in dem der Vermieter 200 Euro fordert, weil er Farbflecken, die beim Renovieren (bei Einzug der Mieterin) entstanden sind, weil im Bad eine falsche Fugenfarbe verwendet wurde und weil im Bad, dort wo die Waschmaschine stand, die Fugen schwarz verfärbt waren. Er hat der Mieterin allerdings nicht mitgeteilt, dass er diese "Schäden" vorgefunden hat, weder mündlich noch schriftlich. Lediglich ihrem Vater, der ihr das aber nicht weiter geben hat.
Hat der Vermieter überhaupt das Recht auf Kosten der ehemaligen Mieterin die "Schäden" zu beseitigen? Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung "besenrein" übergeben werden muss. Die Mieterin musste bei Einzug renovieren und bei Auszug nicht. Mir erscheinen 200 Euro für die Entfernung von Farbflecken (die wirklich minimal waren) und neue Ausfugungen im Bad doch sehr hoch gegriffen. Zumal der Vermieter die Arbeiten selbst ausgeführt hat.
Muss die ehemalige Mieterin diese Kosten übernehmen, obwohl ihr nicht die Möglichkeit gegeben wurde, die Schäden selbst zu beseitigen?

3 Kommentare zu „Schadenersatz nach Wohnungsübergabe?”

Susanne Experte! 03.02.2009 18:59

Ja. Der VM kann bis zu 6 Monate nach Mietende Schäden geltend machen, wenn kein Übergabeprotokoll erstellt wurde. Er hat dabei aber die Nachweispflicht, dass der ehemalige Mieter auch Verursacher war. Die Möglichkeit zur Nachbesserung besteht nur bei Schönheitsreparaturen, nicht bei Schäden.
Wenn der Preis zu hoch erscheint, muss man einen Gutachter bemühen- bei einer Haftpflichtversicherung hat man diese Probleme nicht.

Bobby 03.02.2009 22:05

Das ist so nicht ganz richtig , der Vermieter steht in der Beweispflicht ! und wie will der Vermieter nach 6 Monaten noch einen Beweis führen ? und bitte nicht immer Gutachter Schreiben ! , bitte schreibt direkt Sachverständiger , denn der Gutachter und sein gutachten haben vor Gericht und überhaupt keine Beweiskraft und werden wenn nicht vom Gericht bestellt nicht Anerkannt !

Susanne Experte! 04.02.2009 16:51

Das ist so ganz genau richtig, dass der VM in der Beweisspflicht steht, habe ich auch geschrieben.
Die 6 monatige Frist ist auch überall nachzulesen, das gilt lediglich dann nicht, wenn es ein Übergabeprotokoll gibt, dass beide unterschrieben haben und der VM die Mängelfreiheit bestätigt.

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