forsetis 25.02.2019 11:18
Frage: Kann er das machen?
Antwort: Ja
herr_vermieter 25.02.2019 12:17
Schade
Und wenn ich den Vergleich einfach ablehne und der Ex-Vermieter verurteilt wird? Würde der Richter die Mietdifferenz auch neu berechnen und als SE ansetzen? Bei einer Verurteilung käme der Vermieter auch für weitere künftige Schäden auf, die eine Kausalität zum vorgetäuschten Eigenbedarf haben...Was für Schäden könnten das wohl sein?
forsetis 25.02.2019 13:37
Schon mal darüber nachgedacht, dass man diese Fragen einem Anwalt und nicht einem Laienforum stellt Und den Anwalt werden Sie auf jeden Fall benötigen, denn ab 5.000 Euro ist ein Landgericht vorgeschrieben. Und da ist auch Anwaltszwang.
herr_vermieter 25.02.2019 13:44
Frage: Schon mal darüber nachgedacht, dass man diese Fragen einem Anwalt und nicht einem Laienforum stellt?
Antwort: Ja
forsetis 25.02.2019 15:02
Und warum halten Sie sich nicht daran?
herr_vermieter 25.02.2019 15:24
Habe ich doch. Habe oben geschrieben, dass ich im laufenden Verfahren bin. Nach ihrem Post müssten sie ja wissen, dass ich bereits einen Anwalt habe. Ich wollte mich vorab informieren, da mein nächster Termin beim Anwalt erst in ein paar Wochen ist. Verstehe gar nicht, warum das so ein Thema ist. Wenn es zu müßig ist, dann einfach nicht antworten.
Danke