Bladder 09.02.2011 17:45
Aus der Schilderung kann ich nicht entnehmen, dass die Möbel den Mietern übereignet wurden. Der Vermieter hat m.E. die Möbel den neuen Mietern lediglich zur Verfügung gestellt.
Es wird nichts darüber ausgesagt, was der Vormieter und der Vermieter abgesprochen haben. Daher sehe ich ein Problem für Soeckchen!
Berthelstal 09.02.2011 17:46
Ich verstehe das so:
Ihr Vermieter hat Ihnen angeboten einige Möbelstücke in der Wohnung zur Nutzung überlassen. Das haben Sie akzeptiert.
Daraus können Sie aber nicht einen Erwerb schlußfolgern und die Möbel einfach "beschlagnahmen".
Die Möbel gehören nach wie vor dem Vermieter. Ihre Verzweifelung kann ich nicht nachvollziehen; bei der Mitnahme der Dinge hätte Sie eher der Zweifel befallen müssen.
soeckchen 09.02.2011 22:11
Der Vermieter hat folgenden Satz verwendet: Nehmen Sie sich was sie brauchen, der Rest wird dann abgeholt.
Die Vormieterin war eine Mietnomadin, die
Möbel wurden gepfändet, aber nicht zu Geld gemacht.
Ja, wie verhält es sich denn mit Möbeln, die NICHT im Mietvertrag festgehalten sind?
In meinem speziellen Falle geht es um eine Couch und wir (mein Freund und ich) sind beide von einer Schenkung ausgegangen.
Bladder 10.02.2011 05:36
Auch jetzt vermag ich nicht zu erkennen, dass die Möbel Ihnen gehören bzw. gehört hätten.
Die Möbel gehören zum Mietumfang, der vom Vermieter zur Verfügung gestellt wurde. Dazu bedarf es keiner Auflistung im Mietvertrag.