Balkonexperte 11.08.2010 19:56
Eine Wohnung, die zum vereinbarten Termin wegen gravierender Mängel, in diesem Fall Schimmel, nicht übergeben werden kann, kann fristlos (also sofort) gekündigt werden.
Vida 11.08.2010 21:06
Ok, da bin ich aber erleichtert, vielen Dank Balkonexperte
Balkonexperte 12.08.2010 08:54
Z8u Ihrer weiteren Beruhigung, hier der Gesetzestext:
§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Entscheidend ist doch, dass die Wohnung nicht in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben werden kann, damit fällt auch die Zahlung der Miete flach.