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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mieter kann nicht für alle Gebrauchsspuren haftbar gemacht werden


Viele Mieter zittern davor: Wenn nach jahrelanger Nutzung einer Wohnung der Tag der Abnahme naht, dann fürchten sie, vom Eigentümer zur Kasse gebeten zu werden.



Doch nicht für alle Gebrauchsspuren ist auch tatsächlich Schadenersatz fällig, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt. Solch eine Entscheidung hat das Amtsgericht Leipzig getroffen.

(Amtsgericht Leipzig - Aktenzeichen 167 C 12622/03)

Der Fall:

Ein Mann hatte ein Büro mit Ladenlokal gemietet. Nach dem Auszug forderte der Eigentümer Schadenersatz von ihm. Der Grund: Dort, wo ein Schreibtischstuhl mit Rollen gestanden hatte, sah der Parkettboden nicht mehr besonders ansehnlich aus.

Über eine Fläche von etwa einem Quadratmeter hatten die Rollen im Holz Vertiefungen von rund drei Millimetern hinterlassen. Außerdem war die Farbe des Parketts leicht verändert.

Eine solche Nutzung der Immobilie sei unsachgemäß, fand der Eigentümer. Der Mieter hätte seiner Meinung nach einen anderen Bürostuhl verwenden müssen. Weil er das nicht getan habe, müsse er für die Reparatur des Parketts aufkommen.

Das Urteil:

Die Richter konnten nach Prüfung der Beweislage keinen Vertragsverstoß erkennen. Nachdem die Räume ausdrücklich auch als Büro gebraucht werden durften, sei es völlig normal, einen Stuhl mit Rollen zu verwenden. Ein Schadenersatz, so die Juristen, wäre nur dann in Frage gekommen, wenn die übliche und vereinbarte Nutzung überschritten werde. Davon könne hier keine Rede sein.
Stichwörter: gemacht + haftbar + mieter + gebrauchsspuren

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