Tomraid
Hallo,
also zu erst möchte ich mal sagen, dass diese Klausel unwirksam ist, denn der Teppich gehört zum Gebrauch der Mietsache und nutzt sich naja fast täglich ab <!-- s --><!-- s -->
Für Instandhalt des Teppichs kann er höchstens 150,- € verlangen, was ggf. angemessen ist.
Da das Haus wohl verkauft werden soll, würde ich 0,- € zahlen. (normale Abnutzung)
Als Gleichwertig bezeichnet man Teppiche, die dem Anschein nach Qualitätsmäßig des bereits verlegten Teppiches am nächsten kommt.
Ich hoffe euch etwas geholfen zu haben.
mfG