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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
wir wohnen jetzt 5 Jahre in einer vermieteten Eigentumswohnung. Als wir neu eingezogen sind, wurde ein neuer Teppich verlegt. Da wir mit Hund einzogen, bestanden die Vermieter auf einen zusätzlich aufgenommen Klausel im Vertrag, die besagt; dass wir aufgrund der Hundehaltung einen neuen , gleichwertigen Teppich bei Auszug verlgen müssen.

Nun steht die Wohnung aber zum Verkauf und es mein VErmieter hat nichts davon wenn hier ein neuer Teppich reinkpommt, da das ja kaum den Wert der Wohnung steigert. Er besteht aber dennoch auf den neuen Teppich. Muß ich das tun? Was bedeutet gleichwertig?

danke im vorraus

Gruß Ricarda
Stichwörter: teppichklausel

1 Kommentar zu „Teppichklausel”

Tomraid Experte!

Hallo,

also zu erst möchte ich mal sagen, dass diese Klausel unwirksam ist, denn der Teppich gehört zum Gebrauch der Mietsache und nutzt sich naja fast täglich ab <!-- s :D --><!-- s :D -->

Für Instandhalt des Teppichs kann er höchstens 150,- € verlangen, was ggf. angemessen ist.

Da das Haus wohl verkauft werden soll, würde ich 0,- € zahlen. (normale Abnutzung)

Als Gleichwertig bezeichnet man Teppiche, die dem Anschein nach Qualitätsmäßig des bereits verlegten Teppiches am nächsten kommt.

Ich hoffe euch etwas geholfen zu haben.

mfG

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