Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wer kann helfen?
Bei der Betriebskostenabrechnung legt der Mieter u.a. die Position
Hausnebenkostenabrechnung zusätzlich zu der Pos. Abrechnen der Heizkosten und Wasserkosten ab. Das letztere ist mit Sicherheit richtig, aber die Position Hausnebenkostenabrechnung bin ich mir nicht sicher, denn bei dem Abrechnungsdienst, welcher die Heiz- und Wasserkosten abrechnet werden u.a. auch die Positionen Müllgebühren, Allgemeinstrom, Grundkosten Wasser und Abwasser nach Wohnfläche umgelegt. Eine Verwaltung erstellt dann für den Eigentümer die Abrechnung. Meines Erachtens gehört die Position Hausnebenkostenabrechnung zu Verwaltungskosten und dieser muss doch der Eigentümer tragen.Oder?
Stichwörter: hausnebenkosten

2 Kommentare zu „Hausnebenkosten”

neuer Experte!

Hallo,

das mit der Hausnebenkostenabrechnung versteh ich nicht ganz, ist das die normale Nebenkostenabrechnung oder ist das die Abrechnung des Hausverwalters, für die Erstellen der Nebenkostenabrechnung ???

Wenn das so ist, dann:

Allg.Verwaltungskosten

Gibt es im Mietrecht nicht. Kosten der Hausverwaltung trägt der Vermieter.Kosten die sonst durch dei Verwaltugn der Wohnungne anfalen trägt der Vermieter auch. Ausnahme bilden hier die Sozialwohnungen ( Voraussetzung ist der WBS). Dort kann eine Pauschale abgerechnet werden oder auf die Gesamtnebenksten darf das sogenannten Ausfallwagnis prozentual berechnet werden

Gruß

CO2

Hallo,

das mit der Hausnebenkostenabrechnung versteh ich nicht ganz, ist das die normale Nebenkostenabrechnung oder ist das die Abrechnung des Hausverwalters, für die Erstellen der Nebenkostenabrechnung ???

Wenn das so ist, dann:

Allg.Verwaltungskosten

Gibt es im Mietrecht nicht. Kosten der Hausverwaltung trägt der Vermieter.Kosten die sonst durch dei Verwaltugn der Wohnungne anfalen trägt der Vermieter auch. Ausnahme bilden hier die Sozialwohnungen ( Voraussetzung ist der WBS). Dort kann eine Pauschale abgerechnet werden oder auf die Gesamtnebenksten darf das sogenannten Ausfallwagnis prozentual berechnet werden

Gruß[/quote:b4e4c]


Antwort,

Ich habe die normale Betriebskostenabrechnung erhalten, in dieser sind die Pos. Grundsteuer, Heiz, und Wasserkosten ( als Gesamtbetrag), Hausmeister, sonstige Kosten, Reinigungskosten aufgeschlsüsselt. An dieser Abrechnung ist als Anhang dann die Abrechnung der Heiz- und Wasserkosten. Diese wurde von der Firma erstellt, welche die Heizkostenverteiler und die Wasserverbräuche abliest erstellt. In dieser Abrechnung wurden jedooch auch die Müllgebühren, Allgemeinstrom, Grundgebühr Wassser und Abwasser umgelegt. Ich habe mir vom Vermieter die Rechnungen von dem Wärmedienst zu senden lassen, da ich die Kosten sehen wollte, welche die Firma auf die Mieter umlegt. Dort waren unter anderem, die Miete der HKV, die Wartung der Kalt- und Warmwasserzähler, das abrechnen der HKV und Wasserzähler berechnet. Das ist ja sicherlich okay, aber dann war noch eine Postion Hausnebenkosten mit einem Betrag von 99,00 Euro. Die gesamte Rechnung inkl. dem Betrag Hausnebenkosen wurde dann in der Abrechnung von den Heizkosten abgerechnet. Ich nehme mal an, da die Firma, welche die Heiz- und Wasserkostenabrechnung erstellt hat, außer diesen Positionen, noch Allgemeinstrom, Müllgebühren und Grundkosten Wasser und Abwasser berechnet hat, dass dafür vielleicht diese Gebühren sind.

Gruß CO2

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.