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mietzinserhöhung für Prostituiertenwohnung
OLG Koblenz Leitsatz:
Geht eine Mieterin in einer 100m² großen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Kenntnis des Vermieters der Prostitution nach und wird die Miete durch den Erwerber von DM 1.940,00 auf DM 3.500,00 und drei Jahre später auf DM 6.990,- erhöht, so ist diese Summe sittenwidrig.
OLG Koblenz Az. 5 U 289/96 v. 15.05.97