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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe bei einer Genossenschaft zum 01.06.2007 einen Mietvertrag unterschrieben und auch schon Anteile bezahlt. Am 02.06.2007 ist mein Umzug geplant, auch Urlaub eingericht.

Heute fragte ich telefonisch nach dem termin der Endabnahme mit dem jetzigen Mieter. Man sagte mir, den gibt es noch nicht und man könne den jetzigen Mieter nicht erreichen. Er reagiert nicht auf Briefe und Anrufe - ist nicht erreichbar.

Und nun noch das, der Mietvertrag des jetzigen Mieters für diese Wohnung läuft noch bis Ende Juni 2007 !!!!

DAS hatte mir keiner gesagt. Mündlich hatte die Genossenschaft mit dem Mieter wohl vereinbart - er wollte Mitte April ausziehen und wenn ein Nachmieter gefunden wird (das bin nun ich), würde der jetzige Mieter auch früher aus dem Vertrag entlassen.

Aber nun ist der Mieter nicht erreichbar.

Was kann ich jetzt tun, welche Rechte habe ich. Ich habe mich bei Ämtern schon umgemeldet und Urlaub für meinen Umzug eingereicht.

Ich brauche dringend hilfreiche Tipps - danke.
Stichwörter: doppelt + vermietet + wohnung

6 Kommentare zu „Wohnung doppelt vermietet”

Susanne Experte!

Du hast ein Anrecht auf die Wohnung ab 01.06., das sagt Dir Dein Mietvertrag.
Alles andere ist das Problem der Genossenschaft. Kannst Du nicht pünktlich einziehen, haben sie alle Kosten, die dadurch entstehen, zu tragen!

dfg

Du hast ein Anrecht auf die Wohnung ab 01.06., das sagt Dir Dein Mietvertrag.
Alles andere ist das Problem der Genossenschaft. Kannst Du nicht pünktlich einziehen, haben sie alle Kosten, die dadurch entstehen, zu tragen![/quote:8305c]


Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Bist du dir ganz sicher? Vielleicht ist mein Vertrag nicht rechtsgültig, weil der andere Mieter noch einen gültigen Vertrag hat?

Vielen Dank!

Susanne Experte!

Natürlich ist Dein Vertrag gültig! Die Genossenschaft muss Dir die Wohnung überlassen-kann sie das nicht, aus welchen Gründen auch immer (sie könnte ja auch abbrennen...) muss sie Dir Kosten ersetzen oder eine Ersatzwohnung anbieten.
Kosten wie Umzugsstornierung, Unterbringung und Zwischenlagerung der Möbel etc. sind dann Sache der Genossenschaft, Du zahlst lediglich vereinbarte Miete und NK!!!(ist auch wichtig, dass Du die Abmachung lt. Vertrag einhältst)

Rechtsgrundlage ist übrigens die einfachste Grundlage des deutschen Vertragsrechst: Verträge sind einzuhalten

Der_Mario Experte!

Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?[/quote:e0208]
1. Dein Mietvertrag
2. § 280 Abs 1 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung)

dfg

Ok ich danke euch. Die sagen allerdings, sie können die Wohnung ja nicht aufbrechen, da der andere Mieter auch noch bis 31.06.07 den Mietvertrag für die Wohnung hat.

Und ausserdem - vielleicht ist der Mieter ja tot in der Wohnung, in diesem Fall muss doch eine Wohnung wegen gefahr in Verzug oder so auch vom Vermieter oder Polizei geöffnet werden können?

Die haben die A-Ruhe weg und meinen, es wäre ja noch Zeit. Aber die Wohnung muss ja vielelicht auch noch ausgeräumt und gemalert werden und bis zum 1.6. ist es nicht mehr weit hin <!-- s :( --><!-- s :( -->

Der_Mario Experte!

Die sagen allerdings, sie können die Wohnung ja nicht aufbrechen, da der andere Mieter auch noch bis 31.06.07 den Mietvertrag für die Wohnung hat.[/quote:36477]
Schön und gut, dennoch hast du einen gültigen Vertrag. Wenn der aus den Gründen, die Du geschildert hast, nicht eingehalten werden kann, ist das deren Verschulden.
Falls Dir dadurch Kosten entstehen, hast Du Anspruch auf Schadensersatz. In dem Fall solltest Du dich von einem Fachanwalt beraten lassen.

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