Ghostraider
Das streichen da hat der Vermieter recht, das muss sauber, also streifenfrei und nicht scheckig durchgeführt sein.
Der Vermieter muss aber eine angemessene Zeit zur Nacharbeit einräumen bevor er die Kaution dafür absahnt.
Mit dem Herd ist es solch eine Mühe und Plage. Diese Küchenvermietung. <!-- s --><!-- s -->
wenn die Küche dem Gebrauch oder mitvermietet wurde und der Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel hat, muss der Mieter für kaputte Teile die in seinem ständigen Gebrauch stehen gerade stehen wenn der Betrag für eine Einzelreparatur den Betrag von 80.00€ nicht über steigt. Beträgt die Einzelreparatur 80.05€ muss der Vermieter alle Kosten tragen.
Ich denke mal das der neue Herd bedeutend teurer war.
Sollte es so sein kann sich der Mieter den Herd unter den Arm klemmen, den alten kaputten aus dem Keller wieder einbauen und fertig ist die Laube.
Außer der Herd ist mutwillig beschädigt worden dann muss der Mieter die ganzen Kosten tragen.
Hier ein Link zur Kleinreparatur.
<!-- m --> http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/mieter_lexikon/ratgdmbmh_kleinreparaturen.jsp">http://www.immobilienscout24.de/de/umzu ... aturen.jsp <!-- m -->
dmtec
Danke für die Antwort.
Das Problem ist ja nur dass der defekte Herd jetzt im Keller steht und der Vermieter mir (statt dem Schadensverursacher oder der WG gemeinsam) die Entrümpelungskosten auferlegen will. Das kann doch nicht rechtens sein.
Und pauschal 100EUR für ein paar schlecht deckende Stellen an der Wand halte ich auch für Willkür.
Ghostraider
Danke für die Antwort.
Das Problem ist ja nur dass der defekte Herd jetzt im Keller steht und der Vermieter mir (statt dem Schadensverursacher oder der WG gemeinsam) die Entrümpelungskosten auferlegen will. Das kann doch nicht rechtens sein.[/quote:b3be7]
Den letzten beißen die Hunde. Aber wie gesagt, wenn es so ist das der Herd wieder in die Küche gestellt und der neue mitgenommen werden kann haben Sie doch den Keller leer. ODER ?
Leider haben Sie auch noch nicht geschrieben ob das mit der Kleinreparaturklausel irgendwie passend ist, denn wenn da was passend ist erledigt sich irgendwas schon von allein.
Und pauschal 100EUR für ein paar schlecht deckende Stellen an der Wand halte ich auch für Willkür.[/quote:b3be7]
Wenn der Vermieter Ihnen keine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben hat können Sie sich die 100€ wieder holen oder sogar einklagen.
Wie gesagt der Vermieter ist erst verpflichtet dem Mieter eine angemessene Zeit zur Nachbesserung zu geben. Erst nach nicht durchgeführter oder nach nochmaliger Wiederholung schlecht durchgeführter Arbeit darf er einen Geldbetrag einhalten.
Auch da besteht noch eine Möglichkeit an sein Geld zukommen, denn die Arbeit brauch nicht fachmännisch sondern nur fachgerecht durchgeführt werden. Also keine Meisterqualität, sondern nur Gesellenarbeit. <!-- s --><!-- s -->
Wenn es nicht zu schlimm ist kann man immer noch im Recht sein und bekommen.
Gruß
Ghost
dmtec
Danke
allgemein gesehen war die Frage eher: Wieso soll ich Entrümplung von Dingen zahlen die weder mein Eigentum sind noch für deren Anwesenheit ich verantwortlich bin, nur weil ich als letzter in der WG gewohnt habe.
Holger
Ghostraider
Wie schon gesagt, den letzten beißen die Hunde.
Der letzte Mieter muss halt die Bude und den Keller sauber machen und sauber übergeben.
(Ähh die Wohnung übergeben nicht sich selbst.) <!-- s ops:' class='' /> --><!-- s ops:' class='' /> -->
Gruß
Ghost