mono 12.10.2010 20:12
In diesem wurde festgehalten, dass mir eine Küchentür nachgeliefert würde: Bis heute nicht passiert.
Wenn schriftlich vereinbart, dann sollte dies beweisbar sein. In dem Fall scriftlich zur Nachbesserung/ Mängelbeseitigung auffordern ggf. Miete mindern (vorausgesetzt, der VM hat die Haftung für anfängliche Mängel im Vertrag nicht ausgeschlossen).
Erst beim unterschreiben des Mietvertrags wurde mir von der Mietstaffelung erzählt, begründet durch die bei der Wohnungsbesichtigung bereits erwähnten Renovierungsmaßnahmen des Hausflures (Altbau, neuer Boden + streichen etc.) Damit war ich einverstanden.
K.A. was die Mietstaffel mit den erbrachten Instandhaltungsarbeiten zu tun haben sollen. Fakt ist, dass Die der Vereinbarung zugestimmt haben. Ist die Begründung für die Staffel (Gegenleistung) im Vertrag nicht angeführt, so ist die Mietstaffel in der Zukunft zu leisten. Da Sie den rechtlichen Vorteil aus der Sache ziehen möchten (Nichswirksamwerden der Staffelvereinbarung) sind Sie in der Beweispflicht.
Im Oktober 09 berichtete ich meiner Vermieterin dann zum ersten Mal, dass es 5min. dauert bis ich heißes Wasser zum duschen habe. Sie sagte sie würde sich drum kümmern. Nichts passierte.
Das war natürlich nicht das einzige Mal, dass ich sie angerufen habe.
Zur Mängelbeseitigung auffordern und Miete angemessen mindern - ggf. hilfsweise das Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Muss ich von einem Vermieterwechsel nicht unterrichtet werden?
Grds. ja. AN wen zahlen Sie im Augenblick die Miete. Immer noch an die "alte" Vermieterin" ?
Als ich Ihn erreichte kümmerte er sich auch direkt, kam am nächsten Tag und mein Vater durfte endlich mal in den Heizungskeller (Nach 1 Jahr bei jedem Duschen 5min auf warmes Wasser warten, außer kurz vorher hatte jemand über mir geduscht...) Er stellte die Pumpe ein. Nun wird es schneller warm aber immernoch nicht schnell genug.
Mehr passierte nicht.
Sie beseitigen den Mangel selbst ? An Ihrer Stelle würde ich mit letzter Frist zur Mängelbeseitigung auffordern und zwar an die Ihnen zuletzt bekannte korrekte Adresse. Sollte hierauf nicht geschehen, können Sie die Ersatzvornahme durchführen und die Kosten dem VM in Rechnung stellen bzw. mit Forderungen des VM aufrechnen.
Habe dann wieder tagelang versucht Ihn zu erreichen letzten Monat, ohne Erfolg.
Auf meine e-mail von letzter Woche kam auch keine Antwort.
Nun möchte ich Ihm einen netten Brief, mit Frist usw. schreiben. Habt Ihr Tipps wie ich da am besten rangehe?
So wie oben beschrieben
Achja, die Mieterhöhung um 10€ vom 01.10. habe ich nicht überwiesen. Habe dies in meiner e-mail auch so angekündigt und begründet.
Die Mieterhöhung hat mit dem Mangl i.e.S. nicht zu tun. Sie sind zur Zahlung verpflichtet, wenn Ihnen ein formal und inhaltlich korrektes Erhöhungsverlangen zugegangen ist.
Natürlich können Sie auch den Betrag der Mieterhöhung mit Ihren fälligen Forderungen aufrechnen. Ich würde davon allerdings absehen.
Grds. empfehle ich Ihnen, sich zu überlegen, ob Sie das Mietverhältnis fortsetzten möchten. Der Verwalter/ Eigentümer scheint mehr als unzuverlässig.