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Ina_NRW88 hat diese Frage gestellt
Guten Abend!
Ich bin langsam mit meinem Latein am Ende, am Besten fange ich vorne an.

Ich habe zum 15.09.09 meinen Mietvertrag unterschrieben. Mit meiner Vermieterin.

In diesem wurde festgehalten, dass mir eine Küchentür nachgeliefert würde: Bis heute nicht passiert.
Erst beim unterschreiben des Mietvertrags wurde mir von der Mietstaffelung erzählt, begründet durch die bei der Wohnungsbesichtigung bereits erwähnten Renovierungsmaßnahmen des Hausflures (Altbau, neuer Boden + streichen etc.) Damit war ich einverstanden. Bisher wurden die Wände zwar neu gestrichen, der alte Boden ist allerdings immernoch drin. Da finde ich in einem 19 Parteien-Haus 10€ pro Monat und ab nächstem Jahr nochmal 15€ pro Monat nicht gerechtfertigt, für die 2 Eimer Farbe!

Im Oktober 09 berichtete ich meiner Vermieterin dann zum ersten Mal, dass es 5min. dauert bis ich heißes Wasser zum duschen habe. Sie sagte sie würde sich drum kümmern. Nichts passierte.
Das war natürlich nicht das einzige Mal, dass ich sie angerufen habe.

Da ich beruflich sehr eingebunden bin konnte ich dann etwa 3 Monate nicht anrufen, als ich es dann erneut probierte wurde nur kurz erwähnt sie sei in Ruhestand gegangen und Sie gab mir die Telefonnummer von dem der nun zuständig sein soll.
Muss ich von einem Vermieterwechsel nicht unterrichtet werden???
Diesen erreichte ich 3 Wochen lang, in denen ich es täglich zu verschiedenen Uhrzeiten probierte, nicht.
Also versuchte ich es bei der Immobiliengesellschaft, die im Mietvertrag steht. "Kein Anschluss unter dieser Nummer" Google sagte mir auch, dass es diese in Frankfurt gar nicht gäbe, sondern in Wiesbaden. Also auch diese Angabe im Mietvertrag falsch???

Als ich Ihn erreichte kümmerte er sich auch direkt, kam am nächsten Tag und mein Vater durfte endlich mal in den Heizungskeller (Nach 1 Jahr bei jedem Duschen 5min auf warmes Wasser warten, außer kurz vorher hatte jemand über mir geduscht...) Er stellte die Pumpe ein. Nun wird es schneller warm aber immernoch nicht schnell genug.
Mehr passierte nicht.

Habe dann wieder tagelang versucht Ihn zu erreichen letzten Monat, ohne Erfolg.
Auf meine e-mail von letzter Woche kam auch keine Antwort.
Nun möchte ich Ihm einen netten Brief, mit Frist usw. schreiben. Habt Ihr Tipps wie ich da am besten rangehe?

Achja, die Mieterhöhung um 10€ vom 01.10. habe ich nicht überwiesen. Habe dies in meiner e-mail auch so angekündigt und begründet.

Danke schonmal für jede Antwort...
LG
Ina

1 Kommentar zu „Vermieterwechsel,Mietstaffelung,Wasserproblem,Absprachen...”

mono Experte! 12.10.2010 20:12

In diesem wurde festgehalten, dass mir eine Küchentür nachgeliefert würde: Bis heute nicht passiert.
Wenn schriftlich vereinbart, dann sollte dies beweisbar sein. In dem Fall scriftlich zur Nachbesserung/ Mängelbeseitigung auffordern ggf. Miete mindern (vorausgesetzt, der VM hat die Haftung für anfängliche Mängel im Vertrag nicht ausgeschlossen).

Erst beim unterschreiben des Mietvertrags wurde mir von der Mietstaffelung erzählt, begründet durch die bei der Wohnungsbesichtigung bereits erwähnten Renovierungsmaßnahmen des Hausflures (Altbau, neuer Boden + streichen etc.) Damit war ich einverstanden.

K.A. was die Mietstaffel mit den erbrachten Instandhaltungsarbeiten zu tun haben sollen. Fakt ist, dass Die der Vereinbarung zugestimmt haben. Ist die Begründung für die Staffel (Gegenleistung) im Vertrag nicht angeführt, so ist die Mietstaffel in der Zukunft zu leisten. Da Sie den rechtlichen Vorteil aus der Sache ziehen möchten (Nichswirksamwerden der Staffelvereinbarung) sind Sie in der Beweispflicht.

Im Oktober 09 berichtete ich meiner Vermieterin dann zum ersten Mal, dass es 5min. dauert bis ich heißes Wasser zum duschen habe. Sie sagte sie würde sich drum kümmern. Nichts passierte.
Das war natürlich nicht das einzige Mal, dass ich sie angerufen habe.


Zur Mängelbeseitigung auffordern und Miete angemessen mindern - ggf. hilfsweise das Zurückbehaltungsrecht geltend machen.


Muss ich von einem Vermieterwechsel nicht unterrichtet werden?

Grds. ja. AN wen zahlen Sie im Augenblick die Miete. Immer noch an die "alte" Vermieterin" ?

Als ich Ihn erreichte kümmerte er sich auch direkt, kam am nächsten Tag und mein Vater durfte endlich mal in den Heizungskeller (Nach 1 Jahr bei jedem Duschen 5min auf warmes Wasser warten, außer kurz vorher hatte jemand über mir geduscht...) Er stellte die Pumpe ein. Nun wird es schneller warm aber immernoch nicht schnell genug.
Mehr passierte nicht.


Sie beseitigen den Mangel selbst ? An Ihrer Stelle würde ich mit letzter Frist zur Mängelbeseitigung auffordern und zwar an die Ihnen zuletzt bekannte korrekte Adresse. Sollte hierauf nicht geschehen, können Sie die Ersatzvornahme durchführen und die Kosten dem VM in Rechnung stellen bzw. mit Forderungen des VM aufrechnen.

Habe dann wieder tagelang versucht Ihn zu erreichen letzten Monat, ohne Erfolg.
Auf meine e-mail von letzter Woche kam auch keine Antwort.
Nun möchte ich Ihm einen netten Brief, mit Frist usw. schreiben. Habt Ihr Tipps wie ich da am besten rangehe?


So wie oben beschrieben

Achja, die Mieterhöhung um 10€ vom 01.10. habe ich nicht überwiesen. Habe dies in meiner e-mail auch so angekündigt und begründet.

Die Mieterhöhung hat mit dem Mangl i.e.S. nicht zu tun. Sie sind zur Zahlung verpflichtet, wenn Ihnen ein formal und inhaltlich korrektes Erhöhungsverlangen zugegangen ist.

Natürlich können Sie auch den Betrag der Mieterhöhung mit Ihren fälligen Forderungen aufrechnen. Ich würde davon allerdings absehen.

Grds. empfehle ich Ihnen, sich zu überlegen, ob Sie das Mietverhältnis fortsetzten möchten. Der Verwalter/ Eigentümer scheint mehr als unzuverlässig.



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