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Modernisierung und Aufwandsentschädigung
Hat der Mieter durch die Modernisierungsarbeiten des Vermieters Aufwendungen, müssen ihm diese Aufwendungen ersetzt werden. Anstelle einer genauen Entschädigungsabrechnung können Mieter und Vermieter pauschal einen Aufwandsersatz schriftlich vereinbaren (hier: den Erlass einer ganzen Monatsmiete). Liegen am Ende der Modernisierung die Aufwendungen des Mieters höher als die vereinbarte Pauschale, hat der Mieter kein Recht auf weitere Entschädigung. (LG Berlin, Az. 63 S 204/00, aus: MM 1+2/02, S. 10)