Gast hat diese Frage gestellt
Verweisung auf Tarifvertrag gilt
Wird in einem Arbeitsvertrag in Sachen Urlaub auf die einschlägigen tariflichen Bestimmungen verwiesen, so gelten sämtliche Tarifregelungen zum Urlaub. Das schließt auch das tariflich zu zahlende Urlaubsgeld ein.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. November 1998 – 9 AZR 584/97