Berthelstal 05.07.2010 07:14
Das können sie schon, da es sich hierbei um eine kleines Loch handelt und das nach Ihrem Auszug problemlos wieder verschlossen werden kann. Auch für das Anbringen von Dübellöchern und so weiter brauchen Sie keine gesonderte Erlaubnis und gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung.
Balkonexperte 05.07.2010 08:52
Welche Wand wollen Sie durchbohren, eine Zimmerwand oder die Hauswand?
In der Vergangenheit musste der VM gefragt werden, wenn damals die Post einen Telefonanschluss verlegen wollte.
Heute ist der Vermieter in der Pflicht, das Anbringen der nötigen Zuleitungen am Haus zu gestatten.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm