Der_Mario
Für welche Zeiträume möchte er denn eine Nachzahlung haben?
Dass für die Jahre vor 2006 keine Nachforderungen mehr gestellt werden dürfen, weil diese verjährt sind, muss ich ja wohl nicht extra erwähnen.
Darüber hinaus stellt sich für mich die Frage der Verwirkung, da Ihr möglicherweise darauf vertrauen durftet, dass so wie in den vergangenen Jahren keine Nebenkostenabrechnung erfolgt.
P.S.: Du hättest diese Frage besser in der Rubrik "Nebenkostenabrechnung" anstatt in "Mietrecht" gestellt, dann wären sicher schon einige Antworten hier.