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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits,
ich habe eine 2 Zimmerwohnung (40m2). Ich zahle pro Monat Eur 120 Grundmiete und EUR 50 Betriebskosten. Kohleofen, Strom, zum Glück kein Gas. Ich bin Freiberufler und arbeite von zu Hause aus. Jetzt will mein Vermieter meine Wohnung „wegrationalisieren“, sprich aus 3 Wohnungen werden zwei. Meine Wohnung wird auf die anderen zwei Wohnungen verteilt. Diesem Vorhaben haben meine Nachbarn zugestimmt, ich aber nicht. Am liebsten würde ich weiter hier wohnen bleiben (schür, schür). Meine Vermieterin muss mir eine gleichwertige Wohnung anbieten. Meine Frage an Euch: Was ist eine "gleichwertige Wohnung"? Meine Vermieterin, eine Wohnungsbaugesellschaft, ist im Begriff nach und nach alle ihre Wohnungsbestände zu „modernisieren“. Sie hat also Wohnungsbestände und könnte mir – vorübergehend - eine Wohnung zu einem gleichen Grundmietpreis bieten. Allerdings sind in all diesen Wohnungen die Betriebskosten erheblich höher (ca. 100 %) als in meiner. Muss ich das akzeptieren, oder kann ich (zum Ausgleich) eine niedrigere Grundmiete verlangen?
Ich wohne 50 Meter von einem (für mich sehr wichtig!) unverbaubaren Naturschutzgebiet. Wird das bei „gleichwertig“ berücksichtigt?
Kann mir jemand sagen, was mit gleichwertig gemeint ist? Gibt es dazu irgendwelche Quellen? Urteile? Fallbeispiele? Erfahrungswerte?
Nebenbei: Auch habe ich Angst, dass ich in eine „neue“ Wohnung derselben Wohnungsbaugesellschaft umziehe, und dann in 1-2 Jahren wieder mit demselben Problem (Modernisierung) konfrontiert werde. Wie kann ich es erreichen, dass ich meine niedrige Miete beibehalte, und gleichzeitig verhindern, dass ich immer wieder von einer unsanierten Wohnung in die andere umziehen muss? Ich liebe meine Kohleöfen. Mit ihnem kann ich für EUR 0-100 im Jahr meine Wohnung schön warm halten (säg, säg). Für dieses Geld kann ich in einer "modernisierten“ Wohnung nicht einmal die monatliche Grundgebühr bestreiten (frier, frier). Ich habe eine Sandwichwohnung im Erdgeschoss, links u. rechts Nachbarn, die Wohnung ist von sich aus schon extrem warm, selten zu finden, zumindest bei Altbau. Meine Öfen entsprechen den neuesten (Abgas)Richtlinien. Ich wäre auch bereit auf meine eigenen Kosten hochwertigere, noch effizientere Holzöfen zu kaufen, die mit den Abgaswerten selbst der "modernsten" Heizung konkurrieren könnten. Meine Frage ist also, in jeder Hinsicht, was ist gleichwertig?
Ich will günstig wohnen und günstig (und umweltgerecht) heizen, bis an mein Lebensende. Und ruhig. Ich lebe an einer der Straße abgewandten Seite. Kann ich das bei meiner neuen Wohnung auch erwarten? Modernisierung bedeutet für mich Existenzangst, da teuer, ohne wirkliche Wohnwertsteigerung. Was nützen mir neue Türen und Dach, wenn ich mir irgendwann die Miete nicht mehr leisten kann. Neue Fenster könnte und würde ich mir im Moment auch selber leisten können. Modernisierung könnte für mich bedeuten, dass ich langfristig zum Sozialfall werde, weil ich mir meine Wohnung (mein Einkommen fluktuiert sehr stark) nicht leisten kann. Das wäre für mich keine Wohnwertsteigerung. Wohnwertsteigerung wäre für mich, wenn ich auf „meinem“ Dach eine Solarzelle (ruhig auf meine Kosten) installieren könnte und mir somit die Grundgebühr unseres Atommüll-Lieferanten sparen könnte (ich weiß, es gibt Ökostrom Alternativen, habe es noch nicht auf die Reihe bekommen). Dann hätte ich mit der Telekom nur noch eine Grundgebühr, und auch diese wird wohl spätestens 2008 fallen (freu, freu auf eine preisgerechtere, netzunabhängige Flatrate inkl. Telefon per Notebook).
Was ist im Mietrecht gleichwertig? Und wer bestimmt die Kriterien? Für die einen ist Modernisierung, wenn sie ihre Schieße mit weniger Wasser weiterhin in unserem Trinkwasser entsorgen dürfen. Für andere ist Modernisierung, wenn sie wieder in eine Schüssel scheißen dürfen, als Ausgleich dafür aber ihr Auto mit dem daraus gewonnenen Biogas vorwärts bewegen können. Wer bestimmt was modern und gleichwertig ist?

Danke im voraus, hoffend und vertrauend darauf, dass mich jemand verstehen und mir weiterhelfen kann.
Iman
Stichwörter: wohnung + gleichwertige

2 Kommentare zu „Was ist eine "gleichwertige" Wohnung?”

fin Experte!

Gleichwertig bedeutet, dass eine Ersatzwohnung im Großen und Ganzen der bisherigen Wohnung entspricht,d.h. Größe, Ausstattung und Miete sollten mit der alten Wohnung weitestgehend übereinstimmen.
Einen Anspruch auf ein bestimmtes Umfeld (Naturschutzgebiet) haben Sie nicht.
Wenn der Mieter die Wohnungen verändern und umfassend modernisieren möchte, so kann er Sie mit entsprechender Frist auch kündigen und muss gar keine Ersatzwohnung stellen. Dies muss er nur, wenn Sie Mieter bleiben und dann in die modernisierte Wohnung ziehen. Diese würde dann aber, wie Sie selbst schreiben, größer als die vorherige und damit selbstverständlich auch teurer.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit selbst eine andere Wohnung zu suchen mit noch vorhandenem Kohleofen, anstatt sich diese von anderen suchen zu lassen.

Rano Experte!

Jetzt will mein Vermieter meine Wohnung „wegrationalisieren“, ... Meine Wohnung wird auf die anderen zwei Wohnungen verteilt. Diesem Vorhaben haben meine Nachbarn zugestimmt, ich aber nicht. [/quote:f3b74]

Ganz so hoppeldihopp geht eine Modernisierungskündigung ja auch nicht! Das Wohnungsunternehmen weiss das und versucht mit Ihnen eine Lösung zu finden.
Sie können sich eine Zeit lang stur stellen.
Das macht das Unternehmen dann auch und hört auf, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Aktuell haben Sie noch 'Verhandlungsspielraum'. Den sollten Sie nutzen.

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