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Fauchette hat diese Frage gestellt
Hallo - ich habe eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen, die aber definitiv nicht rechtens ist, da in meinem Mietvertrag die Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschlossen ist. Wir haben uns geeinigt, dass ich gegen eine Zahlung von 650€ und einen Monat für den Umzug hätte - kostenlos.
Dann mischte sich der Sohn ein (der der einziehen will) und will das Geld erst nach Auszug zahlen (also gar nicht). Kaution habe ich keine gezahlt da die Wohnung in schlechtem Zustand war. Dann wollte er schon zum 3. April in die Wohnung rein und einen Raum kernsanieren - während ich hier noch wohne.
Das habe ich abgelehnt und er wurde bitter böse, drohtemit :...wen du Krieg haben willst kannst du ihn haben....dich kriegen wir schon raus, dass kann sehr ungemütlich für dich hier melden, du kennst mich doch wie ich sein kann...." Meine Papageien, die seit 22 Monaten geduldet werden und bisher nie klagen kamen sollen nuun weg. Der Nachbar wurde befragt, ob sie ihn stören, aber sie stören ihn nicht.
Natürlich zu meinem Pech geht der Rollo kaputt. Der schliesst schons seit einem 3/4 Jahr nicht mehr und hat sich dermassen verkanntet - das ich praktisch im Dunkeln sitze. Vermieterin kam heute und sagte, dass morgen ein Handwerker kommen würde. Bisher hat sie irgendeinen aus der Verwandschaft geschickt, wenn etwas repariert werden musste und die Schuld wurde immer auf mich geschoben. Bisher konnte ich aber das Gegenteil nachweisen
Wenn die wieder mit einem bekannten vor der Tür steht, muss ich ihn da einlassen? Mein Gedanke ist, dass ich den Mann Frage, ob er vom Fach ist und von welcher Firma. Wenn es kein Handwerker ist, möchte ich den Einlass verweigern. Darf ich das?

Dann habe ich gestern einen Brief mit allen Mängeln der Wohnung geschrieben. Elektroinstallation der Aussenanlagen, Keller Flur läuft über meinen Zähler, Sehr undichte Fenster in der gesamten Wohnung, defekte Dusche. den Brief habe ich per Einschreiben losgeschickt. Sie hat ihn aber nicht angenommen, das konnte ich aus meinem Fenster beobachten. Also habe ich einen neuen brief aufgegeben im Beisein eines Zeugen eingetütet und als Einwurf Einschreiben losgeschickt. Das gilt dann doch als zugestellt oder? Am dringensten ist meine Frage wegen morgen, ob ich jeden in meine Wohnung lassen muss oder nur einen Handwerker vom Fach?

Vielleicht habt ihr noch die Muße mir zu dieser späten Stunde zu antworten?
Ich würde mich sehr freuen.

0 Kommentare zu „Welche personen muss ich zur reparatur einlassen”

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