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Vertragsabschluss mit Verwalter
Ein unangefochtener Mehrheitsbeschluss, einen der Wohnungseigentümer zu bevollmächtigen, mit dem Verwalter einen Verwaltervertrag auszuhandeln und abzuschließen, ist nicht nichtig.
OLG Köln, Beschluss vom 13.07.2001, Aktenzeichen: 16 Wx 115/01.