forsetis 18.09.2015 08:32
Informiere deine Vermieterin über den § 535 BGB, vielleicht fehlt ihr nur das Wissen darüber, was ihre Pflicht ist: http://www.anwalt.de/rechtstipps/instandhaltungspflichten-im-rahmen-von-mietverhaeltnissen_022987.html
sasela 08.10.2015 13:40
Prinzipiell kann sie auch einen Teppich verlegen lassen, wenn das günstiger für sie ist. Aber der alte "muffige" Teppich wohl eher nicht oder?
Banane 17.10.2015 08:18
Einen stinkenden, muffigen Teppich mußt Du auf keinen Fall dulden, wie forsetis schon sagt.