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zekiti hat diese Frage gestellt
Hallo.
Wir haben in unserem Kinderzimmer das Problem einer feuchten Wand. Das Dach ist bereits repariert und nun steht ein Bautrockner drin. Der Fußboden ist allerdings auch so hinüber dass dieser nun erneuert werden soll. Die Vermieterin meint nun dass sie den neuen Boden aber nicht zahlen muss. Es könnte ja auch der alte, muffige Teppich wieder reingelegt werden.
Hat sie damit recht?

3 Kommentare zu „wer muss Fußboden zahlen ”

forsetis Experte! 18.09.2015 08:32

Informiere deine Vermieterin über den § 535 BGB, vielleicht fehlt ihr nur das Wissen darüber, was ihre Pflicht ist: http://www.anwalt.de/rechtstipps/instandhaltungspflichten-im-rahmen-von-mietverhaeltnissen_022987.html

sasela 08.10.2015 13:40

Prinzipiell kann sie auch einen Teppich verlegen lassen, wenn das günstiger für sie ist. Aber der alte "muffige" Teppich wohl eher nicht oder?

Banane Profi 17.10.2015 08:18

Einen stinkenden, muffigen Teppich mußt Du auf keinen Fall dulden, wie forsetis schon sagt.

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