forsetis 28.07.2017 11:10
Ohne die sogenannte Schönheitsreparaturenklausel des Mietvertrags zu kennen wäre jede Antwort Glücksache. Am besten diesen Teil des Mietvertrages mit einem Bilderdienst, z.B. http://www.directupload.net/ und dann den Link ins Forum einsetzen.
ChristianNeumann 28.07.2017 17:15
Das hängt wirklich von dem Mietvertrag ab, es gibt keine Norm-Regeln für das Ausziehen
Joohann 13.09.2017 09:04
Der Mietvertrag ist die Grundlage aller Verpflichungen beim Auszug. Grundsätzlich gilt aber auch, dass alle Vereinbarungen, die der Vermieter in seinem Mietvertrag aufnimmt, mit dem BGB zu vereinbaren sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Klausel im Streitfall von einem Richter für unwirksam erklärt und der Mieter muss die entsprechenden Passagen nicht beachten.
Dies gilt auch dann, wenn bezüglich der Renovierungsvorschriften beim Auszug mehrere Vorgaben im Mietvertrag festgehalten sind. Wichtig: Entspricht auch nur eine einzige dieser Klauseln nicht den Vorgaben des BGB, ist der gesamte Paragraph nichtig.
Viele Vermieter versuchen, den Mieter per gelisteter Vereinbarung zu einer Renovierung zu verpflichten. Zeigt sich der Mieter mit dieser Vereinbarung einverstanden, muss er die Renovierung beim Auszug auch dann übernehmen, wenn die Klausel eigentlich unwirksam ist.
Quelle: https://designerwohnung.wordpress.com/2016/03/24/auszug-und-schoenheitsreparaturen-infos-fuer-mieter-zur-renovierung-der-wohnung/