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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

ich wohne in einer wg. ich muss nun als hauptmieter die wohnung von einer ehemaligen mitbewohnerin übernehmen. eine ordnungsgerechte übergabe mit kompletter renovierung wollten wir uns dabei eigentlich ersparen, schließlich müsste ich dann u.a. mein zimmer renovieren und einbauten ausbauen etc, obwohl ich dort wohnen bleibe, und dann ggf. in kurzer zeit schon wieder renovieren.

unser vermieter will nun von mir eine erklärung unterschrieben haben, dass ich die wohnung auf eigenen wunsch übernehme und mich dazu verpflichte, die eigentlich von der bisherigen hauptmieterin fälligen anteiligen renovierungsarbeiten bei meinem mietvertragsende durchzuführen. der vermieter sagt: entweder ich unterschreibe das oder er sucht sich einen neuen mieter. die bisherige hauptmieterin hat bereits gekündigt.

ist so eine solche zusatz-vereinbarung zum mietvertrag überhaupt rechtskräftig? kann man das guten gewissens unterschreiben oder kann der vermieter beim auszug damit dann praktisch alles verlangen? falls ich unterschreibe und meinen untermietern eine ähnliche klausel in den untermietvertrag schreibe: was ist, wenn einer auszieht?
Stichwörter: übernahme + wg + erklärung + renovierung + über

0 Kommentare zu „wg: erklärung über übernahme der renovierung”

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