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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
ich ziehe aus meiner Mietswohnung aus, die ich dann 2 3/4 Jahre bewohnt habe. Im Mietvertrag steht, daß bei Auszug "die Wände und Decken zu weissen und die Türen zu streichen" sind.
Meine Frage ist, ob das wirklich wirksam ist bzw. muß ich überhaupt renovieren??? Es war eine Nichtraucherwohnung, d.h. die Wände sind nicht vergilbt. Es sind lediglich ein paar Nägel und Dübel vorhanden.
gibt es vielleicht ein BGH-Urteil, wonach die Renovierung bei Auszug nicht mehr erforderlich ist???
Kann mir da jemand einen Tipp geben?
Vielen Dank!!!
Stichwörter: auszug + nötig + renovierung

2 Kommentare zu „Renovierung bei Auszug nötig...????”

Susanne Experte!

Für eine Einschätzung bitte die gesamten Klauseln zu den Schönheitsreparaturen wortwörtlich posten!

Christoph_A. Experte!

Am besten mal die komplette Klausel hier reinschreiben incl. Fristenplan, Quotenklausel und sonstiges, was so alles unter dem Punkt Schönheitsreparaturen steht.

Und dabei kommt es auf jedes Wort an, ob die Klausel gültig ist oder nicht.

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