Berthelstal 14.07.2011 19:01
1. Sie dürfen. Ob man Ihnen eines vorweist, bleibt offen.
2. Sie erhalten als Privatperson nur Angaben zu Ihrer eigenen Person
3. Bestimmen Sie eine Miete, in der alles erfasst ist. Alles andere gibt nur Ärger.
4. Wenn Sie Vermieter sind, treten Sie damit auch in alle Rechte und Pflichten eines Vermieters ein.
5. Was Sie alles beachten sollten, würde hier den Rahmen sprengen. Nutzen Sie das Internet als Informationsquelle selbst. Ich werde für Sie nicht suchen.
Bladder 15.07.2011 09:25
Nur auf Frage 4) bezogen:
Sie Begründen damit ein Untermietverhältnis, was natürlich vom Vermieter genehmigt sein muss.
Alle anderen Fragen sollten eigentlich mit Ihrem eigenen Mietvertrag in Einklang stehen bzw. beantwortet werden können.
Im Übrigen kann man im Netz Mietverträge/Untermietverträge als Muster einsehen oder auch auch herunter laden.