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Der Mieterverein weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe hin, in dem das Gericht Mietvertragsklauseln für unzulässig erklärte, die Mietern regelmäßige Schönheitsreparaturen und auch eine Abschlussrenovierung vorschreiben (Az.: VII ZR 308/02). <br />
Quelle: KSTA